Xanten Gespräch mit Jugendamt im Internet verbreitet: Geldstrafe

Xanten · 600 Euro muss die Angeklagte für drei Fälle zahlen.

Weil sie Gespräche mit dem Xantener Jugendamt aufgezeichnet und im Internet verbreitet haben soll, muss eine Frau jetzt 600 Euro zahlen. Die Staatsanwalt hatte sie per Strafbefehl wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu der Geldstrafe verurteilt.

Weil sie dagegen Widerspruch einlegte, sollte der Fall jetzt vor dem Rheinberger Amtsgericht verhandelt werden. Dort warteten die Beteiligten allerdings vergeblich auf sie. Der Anwalt der Angeklagten erklärte gegenüber dem Gericht, dass seine Mandantin kein Geld habe, aus Brandenburg anzureisen. Das habe er am Vortag per Fax dem Gericht mitgeteilt.

Die Richterin sah darin keine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben der Angeklagten. Der Termin stehe seit drei Monaten fest. Die Verarmung könne dagegen wohl kaum über Nacht eingetreten sein. Eine kurzfristige Mitteilung am Vortag reiche nicht aus. Vielmehr hätte man sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und eine Vorauszahlung der Reisekosten beantragen können. Es stehe dem Anwalt aber frei, für seine Mandantin auszusagen. Dafür gebe es bereits eine Vollmacht. Das wollte der Verteidiger nicht. Er erwarte, dass ein weiterer Termin angesetzt wird. Die Richterin konterte: "Ich bin gerne bereit, alles aufzuklären, aber so geht´s ja nicht!" und verwarf den Einspruch.

Insgesamt ging es um drei Fälle, in denen die Frau Gespräche mit dem Jugendamt heimlich aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht haben soll. Das Gesetz sieht Geldstrafen und auch mehrjährige Freiheitsstrafen vor, wenn das nichtöffentliche Wort auf einen Tonträger aufgenommen und anderen zugänglich gemacht wird.

(bil)
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