Xanten Gericht sagt: Dauercamper muss Platz räumen

Xanten · Dauercamper Günther Mollenhauer muss seinen Platz auf dem Campingplatz in Wardt räumen. Ihm ist das im vergangenen Monat ergangene Urteil nun auch einschließlich der Begründung zugegangen. Bereits beim ersten Pachtvertrag aus dem Jahre 1989 sei festgehalten, dass nur eine zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre möglich sei, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das sei dem Pächter auch bekannt gewesen. In Bezug auf die von Mollenhauers Anwalt angeführte "unmenschlich soziale Härte" verweist das Gericht darauf, dass es hier nicht um das Mietrecht, sondern um die gesetzlichen Vorschriften des Pachtrechts gehe. Mollenhauer selbst gab sich gestern völlig ratlos: "Im Moment räume ich erst mal nur auf."

(hk)
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