Xanten Gefahrstellen in den Parkanlagen

Xanten · Alwin Laux mahnt die schnelle Beseitigung von Mängeln an.

Es war ein Unfall mit Ansage: Zu Jahresbeginn 2015 machte Alwin Laux die Stadt Xanten auf den schlechten Zustand von Wegen in den Parkanlagen aufmerksam. Dabei wies er besonders auf lose Schotterflächen, abgesägte Pfahlreste und erhebliche Flächenunterschiede bei der Pflasterung der Wege hin. Ausgerechnet seine Frau stürzte dann im Herbst an einer dieser Stellen. Mit einigen Verletzungen musste sie ins Krankenhaus gebracht werden. "Die Wege müssen sofort und nicht im kommenden Jahr instandgesetzt werden", mahnte Laux damals. Aus seiner Sicht vergeblich: Auch heute sei der Zustand noch gefährlich. Darauf warten, bis der Kurpark fertig gebaut ist, könne man nicht, wenn es um akute Gefahren geht, argumentiert Laux. Und er ist unzufrieden mit den Reaktionen aus dem Rathaus. Früher wäre es klar gewesen, dass man sofort jemand rausschickt, wenn Bürger auf Mängel hinweisen. Und wenn Laux von früher spricht, weiß er genau, was er meint. Lange Zeit war er selbst Teil der Verwaltung, vor allem als Leiter des Liegenschaftsamtes. Er würde von der Stadtverwaltung auch erwarten, dass sie sich entschuldigt und einräumt, die Wege nicht in Ordnung gehalten zu haben, statt ihm über die Kommunalversicherung mitzuteilen, dass man die "geringfügige Ebenheit" nach wie vor nicht für verkehrswidrig halte.

Auf Nachfrage betont Bürgermeister Thomas Görtz, dass "die Stadtverwaltung und ich es sehr bedauern, dass Frau Laux so ungünstig gestürzt ist und sich derartige Verletzungen zugezogen hat." In der gesamten Parkanlage befänden sich ausschließlich wassergebundene Wegedecken. Görtz: "Sie werden standardmäßig einmal jährlich durch den Baubetriebshof kontrolliert. Laub, dicke Stöcke und Äste, Müll oder andere Hindernisse sind keine Seltenheit. Sie gelten als geringfügige Unebenheiten." Derartige Unebenheiten seien selbst im Bereich eines gut ausgebauten Bürgersteigs nicht als verkehrswidrig einzustufen. Die Bürger müssten sich auf derart geringfügige Unebenheiten durch entsprechend vorsichtiges Verhalten einzustellen. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Der Verwaltungschef: "Mit der Anordnung zur Entfernung der Eisenhülse, die den Sturz verursacht hat, wollte ich in die Richtung der Eheleute Laux ein Zeichen setzen: Auch wenn die Stadt keine Schuld trifft, ist es doch mein Verständnis von Bürgernähe, problematische Stellen entfernen zu lassen."

(RP)
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