Xanten Förderschule: Die Chronologie des Bieterverfahrens

Xanten · Eins ist allen klar: Das Verfahren Förderschule ist aus dem Ruder gelaufen. Seitens des Rates hat es eine Entscheidung für Atelier³ gegeben. Bürgermeister Thomas Görtz lässt diesen Beschluss rechtlich prüfen. Er befürchtet eine Beeinflussung der Ratsmitglieder. Um die Behauptung von Reiner Jungnitsch ("Beim Verfahren war fast nichts geregelt") zu entkräften, hat Görtz eine Chronologie erstellt:

6. Oktober 2016: Der Rat beauftragt die Stadt, ein Verfahren zum Verkauf der ehemaligen Förderschule durchzuführen.

17. Januar 2017: Öffentliche Infoveranstaltung zur Nachnutzung der Förderschule in der Mensa.

31. Januar bis 31. März: Veröffentlichung des Exposés mit der Aufforderung, Gebote/Konzepte einzureichen. Frist zur Konzepteinreichung: 31. März, 12 Uhr. Anmerkung der Redaktion: Beim Verfahren handelt es sich nicht um eine förmliche Vergabe, sondern um ein privatrechtliches Verfahren. Im Grunde geht es um den Verkauf des Grundstückes, die Stadt hat allerdings Bewertungskriterien festgelegt.

31. März: Eingang der Gebote von Atelier³ und B & K. Konzepte von zwei weiteren Interessenten gehen ebenfalls ein, werden aber im Laufe des Verfahrens zurückgezogen.

2. Mai: Die Bieter werden von der Stadt über den bestehenden Schadstoffverdacht (Asbest) informiert.

10. Mai: Öffentliche Vorstellung der Konzepte in der Mensa.

13. Juni: Das Schadstoffgutachten wird übermittelt. Die Stadt räumt den Bietern ein, das Konzept zu überarbeiten. Frist: 30. Juni.

22. Juni: Mitteilung über die schadstoffbedingten Mehrkosten beim Rückbau an die Bieter.

4. Juli: B & K teilt mit, dass das erste Gebot beibehalten wird.

5. Juli: Atelier³ ändert sein Angebot und reicht es ein.

24. August: Auf Bitten von Atelier³ gibt es ein Gespräch. Daraufhin legen sich Architekt und Investor auf 100 Prozent sozialen Wohnbau fest.

26. September: Die Drucksachen gehen an die Ausschussmitglieder.

6. Oktober: Atelier³ legt öffentlich Einspruch gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ein (das Schreiben liegt der Redaktion vor).

10. Oktober: Der Planungsausschuss entscheidet sich für den Vorschlag der Verwaltung, sprich für das städtebauliche Konzept von B & K. Anmerkung der Redaktion: Die CDU beantragt eine 30- bis 50-Prozent-Regelung in Sachen sozialer Wohnbau. Nach Angaben der Stadt bezieht sich dieser Antrag, der auch mehrheitlich beschlossen wird, auf das Konzept von B & K.

12. Oktober: Beratung über den Verkauf im Hauptausschuss, die Mitglieder fassen keinen Beschluss, sondern verweisen an den Rat. Sie beauftragen zudem die Verwaltung, die beiden Konzepte neu zu bewerten.

19. Oktober: Die Stadt informiert die Bieter und räumt später in persönlichen oder fernmündlichen Gesprächen ein, die Konzepte/Gebote im Detail bis spätestens 22. November nachzubessern.

16. November: Atelier³ reicht sein angepasstes Konzept ein.

20. November: B & K reicht sein angepasstes Konzept ein.

5. Dezember: Der Planungsausschuss entscheidet sich für das Konzept von B & K.

7. Dezember: Der Hauptausschuss trifft keine Entscheidung. Denn unmittelbar vor der Sitzung geht ein neues Kaufpreisgebot von Atelier³ ein. Daraufhin entscheiden sich die Mitglieder des Hauptausschusses, auch B & K letztmalig die Gelegenheit zu geben, das Angebot vom 20. November bis zum 11. Dezember, 12 Uhr, nachzubessern.

11. Dezember: Um 11.15 Uhr geht ein neues Gebot von B & K ein.

14. Dezember: Im Rat entscheiden sich die Mitglieder für das Konzept und Gebot von Atelier³. Dort wird auch öffentlich die sogenannte Tischkarte (liegt der Redaktion vor) ausgelegt. Bürgermeister Thomas Görtz sieht darin eine Beeinflussung der Ratsmitglieder.

15. Dezember: Görtz informiert die Bieter, dass der Beschluss kommunalrechtlich geprüft wird.

(jul)
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