Xanten Erbrecht für Anfänger

Xanten · Großen Anklang fand der gestrige Tag der offenen Tür beim Xantener Notar Ralf Wittkowski. Viele Gäste nutzten die Gelegenheit, sich über den Sinn eines Testaments und einer Vorsorgevollmacht zu informieren.

Kaum schlug es drei Uhr, und schon drängten die Gäste in die Kanzlei von Dr. Ralf Wittkowski. Der Xantener Notar war etwas überrascht vom enormen Interesse am Tag der offenen Tür, zu dem er wie alle Notare am Niederrhein gestern Nachmittag einlud. Wittkowski und seine 13 Mitarbeiter servierten Kaffee und Kuchen. Im Mittelpunkt stand aber natürlich die Information. Während leitende Mitarbeiter Kurzvorträge zum Thema Vorsorgevollmacht hielten, referierte der Notar selbst – gehaltvoll und sehr kurzweilig – über den Sinn des notariell beglaubigten Testaments.

Wird der Letzte Wille nicht verfasst, so Wittkowski, dann ist es durchaus nicht so, wie viele glauben – dass nämlich der Ehepartner "alles kriegt". Vielmehr müssten Erbengemeinschaften mit Kindern oder Geschwistern gebildet werden. "Und wenn dann nur einer querschießt, kommt es notfalls zur Zwangsvollstreckung." Per Testament ließen sich Erbengemeinschaften verhindern. Ganz schwierig werde es, wenn minderjährige Kinder zur Erbengemeinschaft gehören. Für sie übernimmt nämlich das Gericht die Vormundschaft. Er habe es schon erlebt, so Wittkowski, dass eine Frau nach dem Tod ihres Mannes das Haus verkaufen wollte, weil es ihr zu groß wurde. Ein Kaufinteressent war da. Doch weil es ein minderjähriges Kind des Verstorbenen gab, musste das Gericht die Sache prüfen. Das habe sechs Monate gedauert. "Am Ende war der Käufer längst abgesprungen."

Anfechtungen vermeiden

Auch um "unliebsame Personen" vom Erbe auszuschließen sei ein beglaubigtes Testament sinnvoll. Und um eventuelle Anfechtungen zu vermeiden. "Ein nicht geringer Teil" von Testamenten, die ohne notarielle Beratung verfasst wurden, werde im Nachhinein angegriffen, so Wittkowski. "Mit Beratung tendiert die Anfechtungsquote gegen Null."

Liegt kein Testament vor, kann es lange dauern, bis die Erben an den Nachlass gelangen. Selbst Bankkonten, die Ehepartnern gemeinsam gehören, würden zunächst gesperrt. Es könne Monate dauern, bis die notwendigen "Erbscheine" vorliegen. Und die seien im Endeffekt doppelt so hoch wie die Testamentsberatung beim Notar.

Auch zum Thema "Pflichtteil" wusste Wittkowski Interessantes zu berichten. Ein Viertel des Vermögens stehe Kindern als Pflichtteil zu. Ein rechtzeitiger Verzicht darauf kann sinnvoll sein, wie der Notar an einem Beispiel zeigte. So sei ein Mann von Amts wegen gezwungen worden, von seiner Mutter nach dem Tod des Vaters seinen Pflichtteil zu fordern – obwohl der Sohn selbst es nicht wollte. "Er war aber Hartz-IV-Empfänger. Das Sozialamt wollte es so."

Unbequemes Thema

Auch wenn es noch so schwer falle, so Wittkowski, man sollte sich mit dem Thema "Erben und Vererben" beizeiten beschäftigen – und sachkundige Beratung beim Notar einholen: "Man spart im Endeffekt Nerven, Zeit und Kosten."

(RP)
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