Sonsbeck Am Steuer eingenickt: Fahrer verliert Führerschein

Sonsbeck · Nach der Arbeit nickte ein junger Mann auf der A57 kurz am Steuer ein und verursachte einen schweren Verkehrsunfall. Vor dem Rheinberger Amtsgericht kämpfte er jetzt vergeblich um seinen Führerschein.

Im Juli vergangenen Jahres waren der Angeklagte und sein Arbeitskollege in einem Transporter auf dem Weg nach Xanten. Beide hatten einen langen Tag mit schwerer körperlicher Arbeit hinter sich. Es war brütend heiß. Bei Sonsbeck nickte der Fahrer plötzlich kurz weg und fuhr auf einen Lastwagen auf. Sein Kollege wurde dabei auf dem Beifahrersitz eingeklemmt und schwer verletzt.

Wie der Unfall zustande kam, konnte das 40-jährige Opfer nicht sagen. Er wisse noch, dass der Angeklagte versuchte, "nach links zu schwenken". Dann habe es auch schon geknallt. Der 40-Jährige war erheblich verletzt worden. Mehrere Brüche und Fleischwunden machten eine Notoperation notwendig. Vier Monate sei er im Krankenhaus gewesen.

Voll arbeiten könne er immer noch nicht, sei aber seit einigen Wochen in der Wiedereingliederung. Was der Angeklagte bei der Unfallaufnahme durch die Polizei zugegeben und detailliert beschrieben hatte, stritt er jetzt bei der Verhandlung vor dem Rheinberger Amtsgericht ab. Er habe während des Fahrbahnwechsels auf sein Navigationsgerät geschaut und deshalb den Unfall verursacht, sagte er. Die Aussage direkt nach dem Unfall schob er darauf, dass der Polizist ihm die Worte in den Mund gelegt habe.

Er habe schnell nach Hause gewollt und die falsche Vermutung des Beamten einfach bestätigt. Das wertete das Gericht als Schutzbehauptung und verurteilte ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Der Führerschein wurde schon nach dem Unfall eingezogen. Jetzt kommt eine Sperre von weiteren sieben Monaten hinzu. Die Richterin urteilte damit etwas milder als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.

Sein Mandant habe bei der ersten Aussage unter Schock gestanden. Außerdem sei er nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Darüber hinaus habe er an der Unfallstelle gesagt, er müsse wohl eingenickt sein. Durch die Formulierung habe er deutlich gemacht, dass es sich um einen Vermutung und nicht um eine Tatsache handele. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Auch die Vorlage eines Schreibens, dass der Angeklagte seinen Führerschein beruflich dringend benötige, brachte nicht den erhofften Erfolg.

(RP)
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