Wülfrath Gaspreis: Klagewelle rollt auf Stadtwerke zu

Wülfrath · Das Unternehmen zahlt unrechtmäßige Preiserhöhungen zurück - und wehrt gleichzeitig Ansprüche von Kunden ab.

Wülfrath: Gaspreis: Klagewelle rollt auf Stadtwerke zu
Foto: dpa, Patrick Pleul

Der Stapel der Klagen wird immer höher. 54 Erdgaskunden der Stadtwerke Wülfrath haben allein den Rechtsanwalt Peter Leifeld beauftragt, unrechtmäßige Preiserhöhungen beim Gas-Tarif auf dem Gerichtsweg zurückzuerhalten. Das Amtsgericht Mettmann hatte Anfang Januar das Energieunternehmen verurteilt, rund 800 Euro an einen Kunden zurückzuzahlen. Als weitere fünf Kunden vor Gericht zogen, zahlten die Stadtwerke plötzlich Summen von in der Regel um 700 Euro zurück. Nach dem RP-Bericht über die Preisaufschläge meldeten sich viele Kunden direkt bei den Stadtwerken. Doch plötzlich verweisen sie auf "Verjährung".

"Das ist aber falsch", sagt Leifeld. Das Amtsgericht Mettmann habe in seinem Urteil auch darauf Bezug genommen und das klar verneint. Nun melden "sich jeden Tag immer mehr Kunden, die diese Begründung sehr geärgert hat und wollen auch klagen", sagt Leifeld. Und die Stadtwerkespitze? Die ist abgetaucht. Eine vor zwei Wochen gestellte telefonische Anfrage der RP ließ man unbeantwortet. Gestern hieß es, dass Geschäftsführer Ulrich Siepe bis nächste Woche nicht erreichbar sei.

Leifeld vertritt mittlerweile mehr als 50 Kunden der Stadtwerke, die sogenannte Gas-Spar-Tarife bezogen. Der Tarif war seit 2010 im Angebot des Unternehmens. Anfangs kostete die Kilowattstunde Gas netto 3,81 Cent. Der Normaltarif lag bei 4,55 Cent. Die Preiserhöhungen ließen nicht lange auf sich warten: Am 1. April 2010 erhöhte sich der Preis um 6,3 Prozent, am 1. September noch mal um 12,1 Prozent. Laut Leifeld war diese Möglichkeit der einseitigen Preiserhöhungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "versteckt". Das ist nicht rechtens gewesen. Es verstößt gegen das Transparenzgebot, entschieden erst der Europäische Gerichtshof und anschließend auch der Bundesgerichtshof. Das Mettmanner Amtsgerichtsurteil war die logische Folge. Als die ersten im vergangenen Jahr gegen die Stadtwerke klagten, weigerte sich das Unternehmen, zurückzuzahlen - kündigte aber sofort alle solch bestehenden Verträge und bot neue, regelkonforme Verträge an.

Die Ruhe, die sich die Stadtwerke an der Klagefront erhofften, ist nicht eingetreten. Nach den Musterbriefen an die sich beschwerenden Kunden haben viele sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. "Die sind natürlich sehr verärgert, denn sie sollen mit einem Argument abgespeist werden, das einfach nicht stimmt", sagt Leifeld.

In den Briefen heißt es: "Aufgrund der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann der am 01.09.2011 geänderte Preis deshalb nicht mehr beanstandet werden. Entsprechendes gilt für alle weiter zurückliegenden Preisänderungen."

Weiter heißt es: "Darüber hinaus wären Rückzahlungsansprüche aus Verbrauchsabrechnungen, die zuletzt im Laufe des Jahres 2011 fällig geworden sind, verjährt, so dass wir auch aus diesem Grunde Rückzahlungen aus Rechnungen, die in den Jahren 2011 und früher fällig geworden sind, nicht leisten können." Warum die Stadtwerke aber nach dem Januarurteil weiteren fünf Kunden die Preiserhöhungen mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt haben, bleibt ein Rätsel.

In einer früheren Gesellschafterversammlung hatte die Geschäftsführung die Politiker beschwichtigt, dass dort keine Gefahren mehr drohten. Die Politiker aller Parteien sind ohnehin aufmerksam geworden. Im Sinne der Bürger/Wähler müssten sie die Wülfrather umfassend aufklären und ihnen gegebenenfalls empfehlen zu klagen. Doch das können sie sich andererseits kaum erlauben. Aus Verantwortung für die Stadttochter Stadtwerke müssen sie hoffen, dass keiner mehr klagt und die Rückzahlungen möglichst gering bleiben.

Interessant ist nur, dass auch schon Ratsmitglieder abseits des Schweigens selbst Klage gegen die Stadtwerke eingereicht haben. Sie wollen die unrechtmäßige Preiserhöhung zurück, wenn nötig gerichtlich erwirken lassen.

(RP)
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