Stadt Willich Willicher wegen Missbrauchs vor Gericht

Stadt Willich · Ein Mann aus Willich soll die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 12 Taten vor. Der 50-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Am Donnerstag stand er vor dem Krefelder Landgericht.

Im Kinderzimmer, vor dem Fernseher und im Keller soll der Mann sexuelle Handlungen an dem damals zwischen acht und 13 Jahre alten Kind vorgenommen haben. Einer der beiden Verteidiger sagte, der Angeklagte bestreite die Vorwürfe. Er werde von sich aus momentan keine Angaben machen, stehe aber für Fragen des Gerichts zu Verfügung. Weitere Angaben behalte er sich vor. Angesichts der Vorwürfe tue ihr Mandant sich schwer, etwas zu sagen. Aufgrund eines kurzfristigen Verteidigerwechsels sei nicht genügend Zeit geblieben, sich in die Akten einzuarbeiten. Außerdem habe der Angeklagte keinen ausreichenden Überblick über seine Rechte.

Als erste Zeugin wurde die Mutter des Mädchens gehört. Sie gab an, sie habe von den Übergriffen, die zwischen 2009 und 2014 stattgefunden haben sollen, nichts bemerkt. Das Mädchen habe ihr erst 2014 in einem Urlaub erzählt, dass der Angeklagte sie angefasst habe. Einzelheiten wollte sie aber nicht preisgeben. Erst dann sei ihr wieder eingefallen, dass ihr Lebensgefährte eines Abends unter der Bettdecke des Kindes lag und sehr aggressiv reagiert habe, als sie ins Zimmer kam. Damals habe sie sich aber nichts dabei gedacht.

Der schon erwachsene Bruder des mutmaßlichen Opfers sagte, dass er von den Vorfällen nichts mitbekommen habe. Allerdings glaube er nicht, dass sie so etwas erfinden würde: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Schwester sich das aus den Fingern saugt", sagte er im Zeugenstand. Andererseits habe er keine Anhaltspunkte dafür, dass es sexuelle Kontakte gab. Er könne sich nicht vorstellen, dass jemand so etwas überhaupt mache. Zu den Verhältnissen in der Familie gab er an, dass er Schwierigkeiten mit dem ehemaligen Lebensgefährten der Mutter hatte. Der habe ihn auch schon mal in den Schwitzkasten genommen oder ihm eine Ohrfeige verpasst.

Eine Psychologin soll ihr Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Mädchens vortragen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(bil)
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