Willich Versuchte Nötigung mit Nacktbildern

Willich · Die Verhandlung gegen einen 26-jährigen Tönisvorster ging gestern am Krefelder Amtsgericht zu Ende. Der Angeklagte wurde wegen besonders schwerer versuchter Nötigung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Konkret hatte der nun Verurteilte im Zeitraum von Frühjahr bis Herbst 2015, meist über ein Handy-Chat-Programm, Kontakt zu jungen Frauen gesucht. Teilweise kam es zu kurzen sexuellen Beziehungen, teilweise blieb es beim Chatten. Immer dann, wenn sich eine der Frauen unwillig zeigte, mit ihm zu schlafen, drohte der 26-Jährige damit, Nacktbilder, die entweder mit deren Einverständnis entstanden oder ihm auf seine Bitte hin zugeschickt worden waren, im Internet zu verbreiten. Keine der so bedrängten Frauen ging jedoch auf diese Erpressungen ein, sie brachen den Kontakt ab oder zeigten ihn direkt an, wie eine 27-Jährige als Zeugin ausführte.

Eine andere Zeugin erläuterte gestern, dass es bei ihr zu der Erpressung bzw. versuchten Nötigung kam, nachdem sie "ganz kurz etwas mit ihm gehabt hatte", ihm danach aber klar machte, keine feste Beziehung zu wollen. Der 26-Jährige habe Bilder von ihr besessen, auf denen sie leicht bekleidet zu sehen war. "Er meinte, er würde diese veröffentlichen, wenn ich nicht mit ihm ins Bett gehe", ergänzte die 31-jährige Zeugin. Darauf wäre sie aber nicht eingegangen.

Der mehrfach vorbestrafte und voll geständige Tönisvorster hatte während der Verhandlung erklärt, dass es bei den Drohungen geblieben wäre. Er hätte nie etwas ins Internet gestellt und dies auch nie vorgehabt. Er befinde sich jetzt in Therapie, nachdem er endlich einen passenden Psychologen gefunden habe. Der Richter führte in der Urteilsbegründung aus, Geständnis und Therapie seien positiv zu bewerten, allerdings käme wegen der einschlägigen Vorstrafen und der ungünstigen Sozialprognose keine Bewährungsstrafe in Betracht.

(sste)
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