Stadt Willich Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt

Stadt Willich · Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde gestern das Verfahren gegen einen 85-Jährigen Willicher, der wegen Körperverletzung angeklagt war, eingestellt. Dem Rentner war vorgeworfen worden, im Sommer 2014 im Treppenhaus eines Miethauses seine Nachbarin nach einem verbalen Streit, bei dem es um das Schließen des Flurfensters ging, mit beiden Händen am Hals angefasst und dann gewürgt zu haben. Als die Frau um Hilfe rief, habe er sie wieder losgelassen.

Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht. Aufgrund der Schreie seien aber ein paar Nachbarn aufmerksam geworden und zu den beiden geeilt. Diesen Personen habe die Frau dann mitgeteilt, dass sie von dem alten Mann gewürgt worden sei, hieß es in der Anklageschrift. Daraufhin wurde die Polizei gerufen. Die wenig später eintreffenden Beamten nahmen die Anzeige auf, stellten wohl aber keine Würgemale am Hals der Anzeigestellerin fest.

Der 85-Jährige, stark schwerhörige und zerbrechlich wirkende Willicher bestritt den Tatvorwurf. Es sei zwar richtig, dass es öfter zum Streit zwischen ihm und jener Nachbarin gekommen sei, aber dieser sei ausschließlich verbaler Natur gewesen. In irgendeiner Form gewalttätig geworden sei er nie, versicherte er dem Gericht.

Die Willicherin erklärte hingegen, dass dies nicht stimme, der Rentner habe sie "tatsächlich gewürgt" und zuvor "auch schon ein paar Mal körperlich angegriffen." Es stand also Aussage gegen Aussage.

Der Verteidiger des 85-jährigen Rentners, Klaus Scheuer, regte schließlich an, das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" einzustellen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwältin zu.

(sste)
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