Stadt Willich Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Stadt Willich · / KREFELD Am Krefelder Amtsgericht kam es gestern zur vorläufigen Einstellung eines Verfahrens. Als Auflage müssen die beiden Angeklagten (27 und 32 Jahre alt) innerhalb von sechs Monaten Geldbußen in Höhe von 1500 bzw. 5000 Euro an die Staatskasse bezahlen.

Konkret waren die Männer - einer davon wohnt in Willich, der andere ist mittlerweile in ein anderes Bundesland gezogen - wegen gemeinschaftlichen Betrugs angeklagt.

Der jüngere der beiden Beschuldigten erklärte, dass er im Sommer 2015 seine Wohnung, die aufgrund eines Einbruchs mit anschließendem Vandalismus unbewohnbar gewesen sei, verlassen musste. "Ich brauchte also dringend eine Ersatzwohnung", ergänzte der 27-Jährige. Zum Glück habe ihm "ein flüchtiger Bekannter", nämlich der 32-jährige Beschuldigte, etwas Entsprechendes in Willich anbieten können. Zu der im Dachgeschoss gelegenen Unterkunft hätten auch zwei Kellerräume gehört, die der jüngere der beiden Männer dringend benötigte, um diverse Möbel einlagern zu können.

Für jene Wohnung habe der ältere Beschuldigte, laut Anklageschrift, noch am Tag der Vermietung gegenüber der für seinen Mieter zuständigen Versicherungsgesellschaft monatliche Kosten in Höhe von über 5.700 Euro geltend gemacht. Als Begründung für diese horrende Summe erklärte er, dass es sich ja um eine Kurzzeitvermietung handele und für so genannte Messewohnungen, sofern sie mit Möbeln ausgestattet seien, Tagessätze in Höhe von 184 Euro und mehr durchaus üblich wären.

"Die Räumlichkeiten waren zudem kurz davor gründlich saniert, sehr ansprechend und modern möbliert sowie auf dem neuesten Stand der Technik gebracht worden", meinte der 32-Jährige.

Laut Anklageschrift habe es sich jedoch eher um eine "nur spärlich möblierte, unfertig wirkende Unterkunft" gehandelt, für die allenfalls eine Warmmiete in Höhe von 790 Euro monatlich gerechtfertigt gewesen sei. Außerdem hätte der Vermieter wahrheitswidrig angegeben, dass die Wohnung über 70 qm groß wäre, obwohl sie in Wirklichkeit mehrere Quadratmeter kleiner gewesen sei.

Nach Beratung mit ihren Verteidigern entschlossen sich die beiden Beschuldigten schließlich, auf das vom Staatsanwalt unterbreitete Angebot - Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen - einzugehen.

(sste)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort