TÖnisvorst Vauth-Prozess musste unterbrochen werden

TÖnisvorst · Im Fall Lothar Vauth hat das Landgericht gestern einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin abgelehnt. Sein Verteidiger wollte erreichen, dass die Vorsitzende nicht weiter den Prozess führen darf. Es war einer von vielen Versuchen, das Verfahren zu blockieren. Auch dieser Antrag sei unbegründet. Es gebe keine Gründe, die ein Misstrauen rechtfertigen. Der Vorwurf, die Richterin lasse nur belastende Zeugenaussagen zu, sei falsch. Erst am Mittwoch war eine vom Verteidiger beantragte Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen worden.

 Der angeklagte Rechtsanwalt Lothar Vauth aus Tönisvorst.

Der angeklagte Rechtsanwalt Lothar Vauth aus Tönisvorst.

Foto: LAMM

Die Beweisaufnahme konnte gestern allerdings nicht fortgeführt werden. Eine Zeugin musste nach Hause geschickt werden. Der Angeklagte sei offenbar nicht in der Lage, der Hauptverhandlung zu folgen, sagte die Richterin. Der Angeklagte saß zurückgelehnt in seinem Rollstuhl, die Augen geschlossen. Die Frage, ob er sich nicht gut fühle, beantwortete er mit einem Wackeln des Kopfes in alle Richtungen. Der Verteidiger sagte, er wolle wissen, wie man sich die Weiterführung des Prozesses beim schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten vorstelle. Die Verhandlung wird am 14. Juli fortgesetzt.

(bil)
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