Stadt Willich Urkundenfälschung und Untreue: Verfahren eingestellt

Stadt Willich · Ein 45-jähriger Willicher muss nun rund 100.000 Euro zahlen. Er bestreitet die Vorwürfe.

Vor dem Krefelder Amtsgericht endete gestern der Prozess gegen einen 45-jährigen Willicher. Richter und Schöffen entschieden sich, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Dem Angeklagten war Untreue und Urkundenfälschung in jeweils drei Fällen vorgeworfen worden. Er soll zwischen 2009 und 2010 rund 143.000 Euro von Geschäftskonten einer Krefelder Diskothek, für die er unter anderem als Prokurist tätig war, abgehoben und diese Gelder dann für "eigene Zwecke" verwendet haben. Um das zu verschleiern, fälschte er laut Anklageschrift zudem diverse Rechnungen.

Der 45-Jährige hatte die ihm zur Last gelegten Taten bestritten und behauptet, dass für das Geld ein Partyzelt sowie das entsprechende technische Equipment angeschafft worden seien. Konkret sollte in Österreich eine Art "Außen-Partystation" der Diskothek entstehen. Ergo seien die Gelder nicht für private, sondern für geschäftliche Zwecke gedacht gewesen. Leider sei das ganze aber letztendlich "schiefgegangen", da das im Zillertal aufgebaute Zelt durch "stetigen Schneefall" erhebliche Schäden davon getragen habe und nicht mehr nutzbar gewesen sei.

Gestern führte der Willicher weiter aus, dass nicht er persönlich diese Gegenstände erworben, sondern er damit einen mittlerweile verstorbenen Mitarbeiter der Diskothek beauftragt habe. Dieser habe für den Erwerb von Zelt und Equipment von dem ehemaligen Prokuristen das Geld in bar erhalten. Im Anschluss sei dieser Mitarbeiter auch nach Österreich gereist, um dort das Projekt zu konkretisieren beziehungsweise zum Abschluss zu bringen. Ob dem so war, kann jetzt natürlich nicht mehr geprüft werden, da der Mann tot ist.

Deshalb und weil der Angeklagte schon einen großen Teil der entstandenen Schadenssumme getilgt hat, entschied sich das Gericht schließlich zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens. Der 45-Jährige muss nun innerhalb von sechs Monaten den Schadensrest (58.000 Euro) aufbringen und 10.000 Euro an die Staatskasse sowie rund 35.000 Euro an das Finanzamt zahlen. Kommt der Willicher dem nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(sste)
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