Stadt Willich Überfall auf Sparkasse: War der Angeklagte zur Tatzeit in Frankreich?

Stadt Willich · Am siebten Verhandlungstag im Prozess um den Überfall auf eine Sparkassenfiliale in Schiefbahn vor rund zwei Jahren hat die Verteidigung einen weiteren Beweisantrag gestellt. Denn der letzte Beweisantrag hatte nicht den gewünschten Erfolg gebracht: Das Gericht hatte zwar wie beantragt prüfen lassen, ob der Angeklagte sich zur Tatzeit tatsächlich in Frankreich aufhielt. Die französischen Behörden konnten das aber nicht bestätigen.

 Vor dem Krefelder Landgericht wird der Fall verhandelt.

Vor dem Krefelder Landgericht wird der Fall verhandelt.

Foto: Lammertz

Der Verteidiger ließ sich davon nicht entmutigen und folgerte: "Die Beweisaufnahme hat bisher nicht widerlegt, dass er sich in Frankreich befand". Er will seinen Mandanten nun durch die Aussage einer Zeugin entlasten lassen, die dem Angeklagten ein Alibi geben soll. Er trug vor, dass sein Mandant am Tag nach dem Überfall in Willich von der Zeugin aus einem Flüchtlingscamp in Frankreich abgeholt worden sei, in dem er die Nacht verbracht hatte. Sie soll auch bestätigen können, dass der heute 34-Jährige von Frankreich aus eine Überweisung in die Ukraine in Auftrag gab. Darüber hinaus habe sie entsprechende Unterlagen in ihrem Besitz, die seinen Aufenthalt dort bestätigen. "Es kann natürlich sein, dass die nicht mehr da sind", fügte er einschränkend hinzu. Die Kammer folgte dem Antrag, die Zeugin, die sich als Asylbewerberin in Frankreich aufhalten soll, ausfindig zu machen. Sie soll am nächsten Verhandlungstag, am 2. Dezember, gehört werden. Danach, so der Richter, könne man auf Schlussvorträge hoffen.

Die Verhandlung dauert nun schon seit dem Sommer an. Der Angeklagte bestreitet bisher, die Mitarbeiterin der Sparkasse mit einem Drohbrief und der Ankündigung, er werde einen Sprengsatz zünden, zur Herausgabe von 8000 Euro gezwungen zu haben. Auf dem Brief hatte er allerdings seine Spuren hinterlassen.

(bil)
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