TÖnisvorst St. Töniser Raubmord: Polizistin darf aussagen

TÖnisvorst · / KREFELD (BL) Im Landgericht Krefeld wurde gestern der Prozess um den Raubmord an einem Rentner in St. Tönis am 1. Oktober 2014 mit Fragen um die Verwertbarkeit polizeilicher Vernehmungen von Meto K. weitergeführt. Die Verteidiger befragten erst intensiv die Vernehmungsbeamtin zum Ablauf und der Organisation der Vernehmungen. Sie wollten wissen, warum die Polizisten und nicht der Vernehmungsrichter die Fragen stellte. Einer der Anwälte fragte nach dem "Gremium", das die Vernehmung veranlasst habe und ob sie auch darüber nachdachte, im Rahmen des Gesetzes zu bleiben. Die Polizeibeamtin konterte souverän: "Darüber denke ich immer nach". Ein "Gremium" gebe es nicht. Man sei korrekt vorgegangen.

Im Januar 2015 sei der damals noch minderjährige Meto K. festgenommen worden. Es habe Vernehmungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gegeben. Das Gericht verlas die Vermerke, nach denen der Angeklagte die Belehrungen verstanden hatte und ohne Anwalt oder Anwesenheit seines Vaters reden wollte. Er sagte auch, dass er am Vorabend von seinem Onkel besucht wurde, der ihm dazu riet, keine Angaben zu machen. "Was ich gestern gesagt habe, war die Wahrheit", fügte er hinzu.

Die Kammer verkündete nach kurzer Beratung, man habe keine Erkenntnisse, dass verbotene Vernehmungsmethoden vorlägen. Die Beamtin dürfe daher auch über den Inhalt des Verhörs sprechen. Dort hatte Meto K. gestanden, schon Tage zuvor mit mehreren Beteiligten in Tönisvorst gewesen zu sein. Der Rentner sei aber nicht zu Hause gewesen. Als er am Tattag in das Haus kam, habe der Rentner schon am Boden gehockt. Später habe er auch gesehen, dass Murat C. dem Mann gegen den Kopf schlug. Er habe einen Schal mit Blutspuren in der Hand gehalten. Den habe die mitbeteiligte Madonna R. später in Krefeld in einer Mülltonne entsorgt. Kurz vor Verlassen des Hauses habe sie den 81-Jährigen immer wieder mit dem Elektroschocker traktiert, auch am Kopf. Meto K. habe geglaubt, der Mann sei schwer verletzt. Er habe aber nicht überlegt, dass er sterben könnte. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

(bil)
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