Stadt Willich Rom entlässt Pfarrer Georg K. aus dem Priesteramt

Stadt Willich · Der aus Willich stammende Pfarrer Georg K. wurde aus dem Priesteramt entlassen. Das teilte gestern das Bistum Aachen mit. Nach Prüfung der Akten durch die römische Glaubenskongregation und einem eigenen Entlassungsgesuch des Priesters aus dem Bistum Aachen habe Papst Franziskus die Laisierung von Pfarrer K. veranlasst.

Anfang 2015 hatte das Landgericht Krefeld den Pfarrer zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen verurteilt. Der Geistliche hatte in seiner Zeit als Pfarrer in Lobberich zwischen 2001 und 2006 sein damals elfjähriges Patenkind teilweise schwer sexuell missbraucht und auch an dem achtjährigen Bruder des Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen.

Der Papst bekräftige mit der Laiisierung seine Null-Toleranz-Haltung in der katholischen Kirche bei erwiesenen Fällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester oder kirchliche Mitarbeiter, so das Bistum weiter. "Wir begrüßen, dass der kirchenrechtliche Prozess verhältnismäßig schnell abgeschlossen werden konnte", betont Dr. Andreas Frick, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators. "Von Herzen wünsche ich den betroffenen Opfern, dass der Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens und die Entlassung aus dem Priesteramt bei der Verarbeitung des erlittenen Leids hilft. Wir werden weiterhin das uns Mögliche tun, hierbei zu helfen", so Frick weiter.

Mit dem Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens und der Entlassung aus dem Klerikerstand ist der Verlust aller mit der Priesterweihe übertragenen Rechte und Pflichten zur Ausübung des priesterlichen Dienstes verbunden. Das heißt, Georg K. darf keine priesterlichen Handlungen mehr ausüben, und ihm kann kein Amt übertragen werden, das die Priesterweihe voraussetzt. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand endet die Fürsorge- und Versorgungsverpflichtung, die der Bischof mit dem Tag der Priesterweihe für einen Priester übernimmt.

Bei Entlassung aus dem Klerikerstand erlöschen alle Ansprüche auf weitere Versorgung und die aus der zurückliegenden Dienstzeit erworbenen Anwartschaften. Da Priester aber im Gegensatz zu Beamten und Angestellten weder renten- noch sozialversichert sind, wird ein laisierter Priester rückwirkend für die Zeit seines Dienstes mit dem niedrigsten Beitragssatz bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, damit er im Blick auf seine Altersversorgung nicht auf Kosten der Allgemeinheit zum Sozialfall wird.

(RP)
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