Stadt Willich Prozess um Cannabis-Plantage in Wohnung

Stadt Willich · / TÖNISVORST / KREFELD Vor dem Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer, wurde jetzt der Prozess gegen vier junge Männer (24, 26, 30 und 33 Jahre alt) aus Willich, Tönisvorst und Krefeld fortgesetzt. Dem Quartett wird bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Konkret sollen die Angeklagten eine Cannabisplantage in einer Willicher Wohnung betrieben haben. Im Rahmen einer Durchsuchung fanden Polizeibeamte im Februar dieses Jahres ca. 300 Gramm Haschisch sowie rund 880 Gramm Marihuana in den entsprechenden Räumlichkeiten. Zudem seien etwa gegen Ende Januar 2017 bereits ungefähr fünf Kilo Marihuana geerntet worden.

Einer der Angeklagten, der 30-jährige R. aus Krefeld, hatte bereits zum Prozessauftakt ausgesagt. Demnach habe er im Herbst 2016, auf Bitten des ebenfalls beschuldigten Ö. (33), in Willich eine Wohnung angemietet. Für diesen Gefallen sei ihm von Ö. eine vierstellige Geldsumme versprochen worden, die er aber nie erhalten habe. Zunächst wäre dem 30-Jährigen nicht mitgeteilt worden, dass die Räumlichkeiten für den Anbau von Cannabis genutzt werden sollten, das habe er erst später erfahren. Auch wäre er nicht an der Zucht der illegalen Pflanzen beteiligt gewesen.

Die anderen drei Beschuldigten sagten weder zum Prozessauftakt noch im Verlauf des gestrigen Verhandlungstages aus. Als Zeuge wurde ein 60-jähriger Polizeibeamter gehört. Er war im Februar 2017 an der Durchsuchung jener Wohnung beteiligt. "Meine Kollegen und ich fanden dort, in insgesamt drei Räumen, unter anderem Aufzuchtzelte, Reste von Pflanzen sowie Haschischplatten", erklärte der Zeuge.

Später habe er außerdem auf der Wache den 30-jährigen R. vernommen, der sich freiwillig gestellt habe. Nachdem der junge Mann zunächst alle Schuld auf sich genommen habe, sei er schließlich zu dem Entschluss gekommen, eine andere Version zu erzählen, die dem ihn vernehmenden Polizeibeamten "viel glaubwürdiger" erschienen sei. Demnach habe R. nur den Mietvertrag der Wohnung unterschrieben, während die dortige Plantage von den anderen drei Angeklagten betrieben worden sei. Der Vermieter der Wohnung habe im Übrigen bestätigt, dass er den angeklagten R. nach dem Unterzeichnen des Vertrages nicht mehr bzw. "eventuell noch einmal" um und in dem Gebäude gesehen habe.

Die Verhandlung wird am 6. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

(sste)
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