Stadt Willich Lärm-Erlass lässt Städte erst mal kalt

Stadt Willich · An 18 statt an zehn Tagen dürfen künftig Märkte, Konzerte oder Traditionsveranstaltungen künftig stattfinden. Vertreter der Städte Willich und Tönisvorst sowie von Vereinen glauben aber nicht, dass diese Möglichkeit ausgereizt wird.

"Wir werden jetzt mal in Ruhe abwarten, ob es dadurch neue Bedarfe gibt", sagt Willichs Ordnungsamtsleiter Martin Zinnel und reagiert somit gelassen auf den neuen Freizeitlärm-Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Dieser Erlass ermöglicht, dass Märkte, Konzerte oder Traditionsveranstaltungen künftig an 18 Tagen im Jahr stattfinden können. Bislang war zehn die Obergrenze. Außerdem kann nach neuestem Erlass die Nachtphase, in der strenge Lärm-Richtwerte gelten, um zwei Stunden hinausgeschoben werden.

Martin Zinnel weist darauf hin, dass es jetzt bereits zahlreiche Ausnahmen gebe, Brauchtumsveranstaltungen nach 22 Uhr zu erlauben. Dies treffe zum Beispiel auf Silvester, den 1. Mai, auf Karnevals- und Schützenfeste zu. Teilweise dürfe dann nach der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung sogar bis 1 Uhr nachts gefeiert werden. Zinnel glaubt daher nicht, dass es jetzt zu einer Vielzahl von neuen Anträgen kommt. Der Ordnungsamtsleiter nennt ein anderes Beispiel: "So gibt es bei uns die Oktoberfeste, die bereits um 16 oder 17 Uhr beginnen und bis nach Mitternacht gehen, diese Zeitspanne reichte bislang voll und ganz."

Das Thema "Freizeitlärm-Erlass" und seine Folgen für die Kommunen beschäftigte auch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Die Technische Beigeordnete Martina Stall erläuterte, dass sich die erlaubten Lärmwerte für Veranstaltungen nicht verändert hätten. Die Verwaltung könne jetzt halt 18 Veranstaltungen je Ort erlauben. Dieses "je Ort" werde über die nachbarschaftliche Situation definiert. Es könne im Prinzip auch so sein, dass 18 Veranstaltungen auf dem Kaiserplatz und 18 auf dem Markt stattfinden, so Stall - und diese können bis 24 Uhr dauern, aber "es geht immer um die Würdigung des nachbarschaftlichen Verhältnisses".

Übertragen auf das gesamte Willicher Stadtgebiet, lässt sich daraus ableiten, dass - wegen der örtlichen Distanz - in jedem Stadtteil 18 Veranstaltungen im Jahr möglich sind - theoretisch. Die Regelung gilt für Veranstaltungen im Freien und in Zelten - sie betrifft keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie der Kulturhalle oder dem Wahlefeld-Saal, so Stall auf Nachfrage aus dem Ausschuss.

Von einer "guten Sache, die die Arbeit der Traditionsvereine stärkt," spricht der Präsident des Allgemeinen Schützenvereins (ASV) Willich, Willi Stennes. Auch er weist auf die bereits bestehenden Ausnahmeregelungen hin, die derzeit für seinen Verein ausreichend seien. Stennes weiter: "Und seit einigen Jahren kooperieren wir in dieser Sache sehr gut mit der Stadt, das war nicht immer so." Stennes glaubt nicht, dass der ASV jetzt dadurch eine zusätzliche Festivität anbieten wird: "Wir werden dies sicherlich nicht überstrapazieren." Stennes meint insbesondere die bisherigen Events - so das Märzenfest, das im nächsten Jahr das dritte Mal im gleichen Rahmen wie bisher stattfindet.

Wolfgang Schouten, der in Tönisvorst auch das Ordnungsamt leitet, zeigt sich froh über den neuen Erlass: "Dadurch haben wir jetzt eine bessere Planungssicherheit, können nach entsprechender Abwägung und Prüfung länger genehmigen." Auch Schouten glaubt erst einmal nicht, dass dadurch die Zahl von zehn Veranstaltungen im Jahr zukünftig deutlich überschritten wird: "An diese zehn Events sind wir bisher in etwa auch herangekommen." Der Vorsitzende des St. Töniser Werberings, Stefan Robben, glaubt ebenfalls nicht daran, dass es jetzt viele neue Veranstaltungen geben wird: "Wir sind schon mit der derzeitigen Regelung der Sondergenehmigungen sehr zufrieden." Zuletzt durften die Bands bis 24 Uhr auf dem Rathausmarkt spielen.

(wsc)
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