Stadt Willich Keine Beute bei Überfall auf Kiosk - drei Jahre und acht Monate Haft

Stadt Willich · Die 2. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts hat gestern das Urteil gegen einen 32-jährigen Willicher gefällt. Der junge Mann erhielt wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und acht Monaten. Zuvor wird der Willicher in eine Entzugsklinik eingewiesen.

Der nun Verurteilte zeigte sich geständig. Er gab zu, im Oktober 2015 versucht zu haben, in Krefeld einen Kiosk zu überfallen. Er sei mit einem "geliehenen Motorroller" dorthin gefahren. Er habe unter Entzugserscheinungen gelitten und kein Geld für neuen "Stoff", konkret Heroin, besessen. Vor dem Büdchen wartete der 32-Jährige zunächst, bis zwei Kundinnen ihre Einkäufe erledigt hatten. Dann betrat er, maskiert mit Motorradhelm und Skimaske, den Kiosk, wobei er ein Pfefferspray gegen das Innere seiner Jacke drückte. Dies ließ den Eindruck entstehen, als habe er eine Schusswaffe dabei.

Im Laden habe er zunächst um ein Päckchen Zigaretten gebeten und anschließend, als der Verkäufer sich von ihm abwandte, "auf die Kasse gedrückt". Dies bemerkte der Verkäufer und schlug ihm auf die Finger. Außerdem sei noch eine Frau hinter der Ladentheke gewesen, die ihr Handy gezückt habe. "Ich forderte sie auf, es wegzustecken", ergänzte der 32-Jährige. Im Anschluss sei es dem Verkäufer dann gelungen, ihn zu packen und "zu vermöbeln". Das habe den Willicher dazu veranlasst, zu dem mitgebrachten Pfefferspray zu greifen und es in Richtung des Geschädigten und seiner Bekannten zu sprühen. Trotzdem sei er aber letztendlich überwältigt worden.

Der 23-jährige Geschädigte, der am Tattag in dem Kiosk ausgeholfen hatte, erklärte im Zeugenstand, dass ihm der junge Mann bereits vor dem Überfall aufgefallen sei: "Er wartete etwa 15 bis 20 Minuten vor dem Laden, bis er ihn schließlich betrat." Im Anschluss sei er sofort zur Sache gekommen, habe nicht nach Zigaretten gefragt, sondern "unter Todesdrohungen" Geld aus der Kasse verlangt und die Bekannte des Geschädigten ebenfalls verängstigt, indem er so etwas wie "Handy weg oder ich schieße!" gerufen habe. Der Aushilfs-Verkäufer entschloss sich spontan, den maskierten Mann anzugreifen: "Das war dumm und gefährlich, aber ich habe halt nicht nachgedacht."

Die Kammer entschloss sich, in diesem Fall nicht nur eine Freiheitsstrafe zu verhängen, sondern auch die Unterbringung in einer Entzugsklinik anzuordnen. Der Grund: Der junge Willicher sei bereits seit Jahren schwer drogenabhängig, und nur so bestehe die Möglichkeit, dass er später, in Freiheit, keine weiteren Straftaten, die der Beschaffung von Geld für Betäubungsmittel dienen, begehen werde.

(sste)
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