Stadt Willich Junger Willicher bestahl seinen Vater und seine Stiefmutter

Stadt Willich · Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde jetzt ein 22-jähriger Willicher wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Hinzu kommen insgesamt 80 Sozialstunden, die der junge Mann in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten wird. Außerdem muss der Willicher demnächst für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis, weil er 2014 eine Bewährungsstrafe erhielt, in der Bewährungszeit jedoch erneut Straftaten beging.

 Vor dem Amtsgericht musste sich der 22-Jährige verantworten.

Vor dem Amtsgericht musste sich der 22-Jährige verantworten.

Foto: Königs

Konkret hatte der 22-Jährige zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 ohne Wissen und Erlaubnis seines Vaters und seiner Stiefmutter mehrmals Geld von deren Konten abgehoben und sich davon Waren für seinen Eigenbedarf gekauft. Dem Vater entstand so ein Schaden von rund 6000 Euro, die Stiefmutter verlor 1000 Euro.

Der junge Mann gab alles zu. Er habe seinem "alten Herrn" schaden wollen, weil der sich von seiner Mutter hatte scheiden lassen. "Mit seiner jetzigen Frau bin ich nie klargekommen. Es gab ständig Krach", ergänzte der Willicher. Heute bereue er das ganze und habe bereits einen Großteil des Geldes zurückerstattet.

Sein 50-jähriger Vater sagte im Zeugenstand aus, dass er "trotz des ganzen Schlamassels" zu seinem Sohn halte. Warum dieser so etwas gemacht habe, wisse er immer noch nicht ganz genau, aber seit die beiden räumlich getrennt lebten - der junge Mann wohnt mittlerweile bei seiner Cousine -, "verstehen wir uns wieder besser." Die 62-jährige Stiefmutter ergänzte, dass sie wisse, dass der "Junge" sie nicht möge, sich aber immerhin bei ihr für den Diebstahl entschuldigt habe.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert, allerdings sollte diese - aufgrund einer "eher ungünstigen Sozialprognose" - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Richter und die beiden Schöffen entschieden jedoch anders: "Positiv ist zu werten, dass der Angeklagte alle Taten ohne Wenn und Aber eingeräumt und schon einen großen Teil des entwendeten Geldes zurückgegeben hat", erläuterte der Vorsitzende.

(sts)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort