Stadt Willich Johannes Heibel: Kirche verhindert Aufarbeitung erfolgreich

Stadt Willich · Johannes Heibel ist wütend auf die katholische Kirche. Diese hat den aus Willich stammenden Georg K. zwar jetzt aus dem Priesteramt entlassen, weil er wegen teilweise schweren Missbrauchs von Minderjährigen Anfang 2015 zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Heibel von der "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen" fürchtet nun aber, dass "Rom durch diesen Schachzug erfolgreich verhindern" konnte, dass die Vorwürfe gegen K. aus dessen Zeit in Südafrika gründlich aufgearbeitet werden können.

Georg K. lebte nach den Taten, die er zwischen 2001 und 2006 als Pfarrer in Lobberich begangen hatte, bis Juli 2014 in Südafrika. Auch dort wurden ihm Übergriffe auf Kinder vorgeworfen, die Anklage wurde jedoch fallen gelassen, da inzwischen ein internationaler Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag wegen der Taten in Deutschland vorlagen. "Aus diesem Grund ruhten die Hoffnungen der Opfer aus Südafrika auf dem Kirchengericht im Vatikan", so Heibel.

Nach der Entlassung aus dem Priesteramt brauche sich die Kirche "nicht mehr mit der Aufklärung, der Schuldfrage und möglichen Konsequenzen für diejenigen zu beschäftigen, die K. zumindest begünstigt und die Opfer ignoriert haben", so Heibel zu den möglichen Geschehnissen in Südafrika. "Die Sache ist damit vom Tisch. Zudem warten die Opfer bis heute auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid und die damit verbundenen Folgen. Von den vier betroffenen Familien ging eine Familie auf das späte, spärliche Hilfsangebot, des Bistums Aachen ein. Die Familie stellte einen Antrag auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids und wurde mit 2000 Euro abgefertigt."

Stefan Wieland, Pressesprecher des Bistums Aachen, auf Nachfrage unserer Redaktion: "Trotz fehlenden, rechtskräftigen Urteilen - eigentlich Grundlage für die Anerkennung von Leistungen erlittenen Leids - unterstützt und begleitet das Bistum Aachen - in Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) als dienstvorgesetzte Behörde von dem ehemaligen Pfarrer K. für seine Zeit in Südafrika - das Antragsverfahren auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids." Das Bistum Aachen sehe dies schon aufgrund der langen Dauer des Verfahrens als gerechtfertigt an. Von den betroffenen Familien habe bisher eine Familie einen Antrag gestellt. "Eine finanzielle Anerkennungszahlung wurde auf Empfehlung der Kommission vom Bistum Aachen in der vorgeschlagenen Höhe geleistet", so Wieland. Zur Höhe der Zahlungen wollte er sich nicht äußern.

(RP)
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