Stadt Willich Höppner: "Die Feste sind eine gute Möglichkeit, für den Ort zu werben"

Stadt Willich · Verkaufsoffene Sonntage: Händler diskutieren auf Einladung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein den neuen Gesetzentwurf der Landesregierung.

 Bei verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Stadtfesten - wie hier zuletzt beim "Möhrenfest" in Lobberich sind die Innenstädte oft gut gefüllt. Viele Besucher nutzen die geöffneten Geschäfte zum Einkaufsbummel.

Bei verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Stadtfesten - wie hier zuletzt beim "Möhrenfest" in Lobberich sind die Innenstädte oft gut gefüllt. Viele Besucher nutzen die geöffneten Geschäfte zum Einkaufsbummel.

Foto: BUSCH

Das Thema "Verkaufsoffene Sonntage" bewegt die Händler in ganz Nordrhein-Westfalen seit geraumer Zeit. Etwa 40 verkaufsoffene Sonntage sind landesweit bereits gerichtlich untersagt worden. Manche Werbegemeinschaften beantragen schon gar keine Sonderöffnungszeiten an Sonntagen mehr. Können die jetzt von der Landesregierung vorgelegten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) Abhilfe schaffen? Was bringt der Gesetzentwurf? Diese Frage diskutierten die Besucher des Forums Werbegemeinschaften mit dem FDP-Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes aus Brüggen und mit Dominik Kofent von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi. Dazu hatten die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen die Händler aus Krefeld und Mönchengladbach sowie den Kreisen Viersen und Neuss in das Restaurant "Kaiserhof" in Schiefbahn eingeladen.

"Sicherlich freuen wir uns, dass die Landesregierung so schnell einen Gesetzentwurf vorgelegt hat", sagte IHK-Geschäftsführer Andree Haack. Neben dem Anlassbezug, der bislang vorschreibt, dass der verkaufsoffene Sonntag zum Beispiel mit einem Fest oder Markt verbunden sein muss, sieht der Entwurf auch weitere Sachgründe vor, die eine Öffnung an Sonntagen rechtfertigen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel die Tatsache sein, dass die Öffnung zum Erhalt eines zukunftsfähigen und vielfältigen stationären Einzelhandels beiträgt. Allerdings müssten auch diese Gründe von den Kommunen nachgewiesen werden. "Damit droht sich das Nachweisproblem zu wiederholen. Ein einfaches Anzeigeverfahren wäre sicherlich der praktikablere Weg", erklärte Haack.

Während Gewerkschaftsvertreter Dominik Kofent betonte, dass höchstens vier verkaufsoffene Sonntage zu akzeptieren seien und er das größere Problem für den stationären Einzelhandel in der Konkurrenz durch den Online-Handel sehe, zeigte FDP-Politiker Dietmar Brockes Verständnis: "Wir wollen den lokalen Einzelhandel durch mehr und rechtssichere verkaufsoffene Sonntage im Wettbewerb mit dem Online-Handel stärken", sagte er. "Viele Händler investieren in die verkaufsoffenen Sonntage viel Geld, und dann droht eine Absage. Das ist kein Zustand. Den Vorschlag des Anzeigeverfahrens nehme ich gerne mit in die Beratungen."

IHK-Vizepräsident Rainer Höppner, selbst Einzelhändler in Schiefbahn, wies schließlich darauf hin, dass die verkaufsoffenen Sonntage ein wichtiges Stadtmarketing-Instrument seien. "Die Feste sind eine gute Möglichkeit, für den Ort zu werben. Und wenn man sieht, dass sonntags in der Gastronomie, in Kinos und anderen Einrichtungen gearbeitet wird, kann man sich schon fragen, warum der Handel daran gehindert wird."

(RP)
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