Stadt Willich Grünes Licht für "Schiefbahner Dreieck"

Stadt Willich · Es ist ein lange und strittig diskutiertes Projekt - aber nach Abwägung aller Belange hat der Planungsausschuss jetzt den Satzungsbeschluss für das Baugebiet "Schiefbahner Dreieck" gebilligt. Nächste Woche entscheidet der Rat abschließend.

 Das Dauerthema Schiefbahner Dreieck ist auf der Zielgeraden angekommen. Jetzt steht nur noch die Entscheidung im Stadtrat an.

Das Dauerthema Schiefbahner Dreieck ist auf der Zielgeraden angekommen. Jetzt steht nur noch die Entscheidung im Stadtrat an.

Foto: STADT

Der Willicher Planungsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dem Rat die Verabschiedung des Satzungsbeschlusses für das Baugebiet 44 S - das sog. "Schiefbahner Dreieck" - zu empfehlen. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen von CDU und SPD. FDP und Grüne blieben bei ihrer bekannten Ablehnung: Die Liberalen bezweifeln, dass das Gebiet mit der Verkehrsanbindung über einen Kreisverkehr wirtschaftlich machbar ist. Andererseits sei ein Grundstückspreis von 330 Euro / Quadratmeter - der derzeit die Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung, aber noch nicht endgültig vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegt ist - keine Basis, um bezahlbaren Wohnraum in Willich zu schaffen.

Den Grünen ist dieser Grundstückspreis auch nicht recht, außerdem bemängeln sie, dass zu wenig Fläche für Geschosswohnungsbau eingeplant ist. Weiterer Kritikpunkt: Die Stadt habe keine ausreichende Erklärung zu der von Bürgern geäußerten Sorge vor einer Schadstoff-Belastung gegeben, so Christian Winterbach. Die Technische Beigeordnete Martina Stall erklärte dazu, dass es zu diesem Thema ein Screening des Landes NRW gegeben habe. Ländliche Gegenden wie Willich seien generell nicht von Schadstoff-Belastungen betroffen, weil die Straßen und Flächen so weitläufig sind, dass keine erhöhte Konzentration möglich sei. Bezüglich des geplanten Kreisverkehrs Willicher / Korschenbroicher Straße sagte der Ausschuss-Vorsitzende Christian Pakusch, dieser sei aus Gründen der Verkehrssicherheit schon lange ein Wunsch. Sein CDU-Parteikollege Sascha Faßbender wies daraufhin, dass es in Willich keinen "sinnlosen Kreisverkehr" gebe - dieser sei notwendig, um die Verkehrsinfrastruktur in Willich zu verbessern. Insgesamt sei der Bebauungsplan mit großer Sorgfalt erstellt worden, die Politik habe abzuwägen.

Rainer Höppner (CDU) nahm Bezug auf eine Bürger-Anregung mit Unterschriftenliste (ca. 300 Unterschriften), in der die Sorge geäußert wurde, dass durch den geplanten Bau von 40 Wohnungen für Mieter mit Wohnberechtigungsschein ein "sozialer Brennpunkt" in dem geplanten Wohnbereich entstehen könne. "Wir haben das Wohl aller Bürger im Blick. Willich hat keine großen sozialen Brennpunkte, sondern eine tolle Bevölkerung", so Höppner.

Ulrich Bünstorf (SPD) hinterfragte die Kritik, der Bebauungsplan werde "über's Knie gebrochen": In der Vorlage finde er Unterlagen aus dem Jahr 2014. Die Bedenken wegen der Preisgestaltung konnte er nachvollziehen, andererseits fordere der "Masterplan Wohnen" mehr Geschosswohnungsbau, das werde an dieser Stelle realisiert.

Die Technische Beigeordnete Martina Stall argumentierte, im Masterplan stehe, dass in Willich öffentlich geförderte Wohnungen, Geschoss-Wohnungsbau und Privathäuser benötigt werden - alle drei Aspekte würden in dem Gebiet städtebaulich ansprechend berücksichtigt.

Gegner des Bebauungsplanes verfolgten die Diskussion, eine Zuhörerin konnte sich mehrerer Zwischenrufe nicht enthalten. Pakusch wies sie daraufhin, dass dies nicht erlaubt sei - es gebe die Einwohnerfragestunde am Ende der Tagesordnung. Diese konnte allerdings erst gegen 20 Uhr beginnen. Dafür war einzig als Vertreter der Bürgerinitiative Ralf Lück geblieben. Für ihn stellte sich die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW so dar, dass dieser das Verkehrsgutachten beanstande. Außerdem hinterfragte auch er die Höhe des Quadratmeter-Preises. Zu Letzterem meinte Pakusch, dass es vor kurzem für vier wesentlich teurere Grundstücke an der Augustinerinnen-Straße mehr als 250 Anfragen gegeben habe. Er und Stall sagten, der Landesbetrieb beanstande das Verkehrsgutachten nicht, "der Landesbetrieb hat keine Bedenken, wenn seine Auflagen befolgt werden", so Stall.

(djm)
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