Stadt Willich Für mehr Rücksicht im Straßenverkehr

Stadt Willich · Immer wieder führen Unsicherheiten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen bis hin zu Unfällen. Oft scheinen banale Regeln einfach nicht klar zu sein.

 Da hätte es fast gekracht: Häufig achten Autofahrer nicht auf vorfahrtberechtigte Radfahrer, wenn sie einen Kreisverkehr verlassen.

Da hätte es fast gekracht: Häufig achten Autofahrer nicht auf vorfahrtberechtigte Radfahrer, wenn sie einen Kreisverkehr verlassen.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Die Fußgängerbedarfsampel an der Landstraße zeigt rot. Der Autoverkehr hält an, aber die Radfahrer auf dem Fahrradweg fahren weiter. "Ein grober Fehler, der wahrscheinlich eher unbewusst erfolgt. Die Radfahrer müssen ebenfalls halten. Das Lichtzeichen gilt auch für sie", sagt Martin Gennert von der Direktion Verkehr und Verkehrsunfallprävention der Kreispolizei Viersen. Ein Fehler, der zu einem Unfall führen kann, wenn zum Beispiel Fahrzeuge aus der an der Ampel liegenden Stichstraße herausfahren und davon ausgehen, dass wegen des roten Signals der Querverkehr steht. Eine von vielen Situationen im Straßenverkehr, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern darstellt.

Es sind oft gerade die Kleinigkeiten, die zu schweren Unfällen führen können: der Radfahrer, der den Kreisverkehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht gegen den Uhrzeigersinn benutzt, wie vorgeschrieben, oder das blaue Schild, das die Benutzung eines Radweges vorschreibt - auch für Liegefahrräder - und dies von etlichen Radlern ignoriert wird. Wobei das Pedelec bis 25 km/h auf den Radweg gehört und das schneller fahrende E-Bike auf die Straße. Letzteres darf auch nicht für Fahrten durch den Wald genutzt werden. Für Fahrer von schnellen Pedelecs über 25 km/h gelten zudem die selben Promille-Grenzwerte wie für Autofahrer.

Kinder bis acht Jahre müssen den Bürgersteig für ihre Radtour benutzen. Kinder bis zehn Jahren dürfen es. Unsicherheit herrscht auch nach wie vor an Haltestellen, wenn dort ein Bus mit Warnblinkanlage steht. "Der Verkehrsteilnehmer darf vorbeifahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Etwas, das übrigens auch für den entgegenkommenden Verkehr gilt. Hier ist ebenso Schrittgeschwindigkeit angesagt", erklärt Gennert.

Für Unsicherheit bei den Nutzern sorgen die eher selten im Kreis Viersen anzutreffenden Fahrradstraßen - sie gibt es vor allem in den benachbarten Niederlanden wie in Venlo. Hier darf ein Kraftfahrzeugfahrer maximal 30 km/h fahren, wenn kein Radler in der Nähe ist. Ansonsten gilt: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, wie sich die Radfahrer bewegen, die übrigens auch nebeneinander fahren dürfen. Radler zu überholen, ist nicht erlaubt.

Der für Fahrradfahrer angelegte Schutzstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften stellt ebenso eine Besonderheit dar. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist nur erlaubt, wenn es unbedingt notwendig ist. Parken in der gekennzeichneten Fläche ist verboten, Halten dagegen erlaubt. Elektrische Rollstühle dürfen innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften überall fahren, wobei auf Gehwegen allerdings Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Inliner sind Fußgängern gleichgestellt und gehören demnach auf den Gehweg und nicht auf die Fahrbahn.

"Es gibt viele Regeln, an die man sich halten muss. Es gibt aber auch viele Dinge, die man zwar nicht machen muss, die aber für die anderen Verkehrsteilnehmer hilfreich sind", sagt Gennert. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Kreisverkehr: Radfahrer müssen kein Handzeichen geben, wenn sie dem Kreisverkehr folgen. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer wäre es aber hilfreich, wenn sie es täten. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Handzeichen dagegen vorgeschrieben. Verkehrsteilnehmer, die eine abknickende Vorfahrt verlassen, brauchen ebenso wenig zu blinken. Das Sichtzeichen ist nur vorgeschrieben, wenn der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße weiterfährt. Aber auch hier gilt, für alle Verkehrsteilnehmer ist die Situation klarer, wenn das entsprechende Zeichen gesetzt wird.

"Die gegenseitige Rücksichtnahme ist wünschenswert. Niemand sollte vehement sein Recht durchsetzen, sondern zunächst einmal überlegen, wie auch er oder sie dazu beitragen kann, eine Gefahrensituation zu vermeiden", betont Gennert.

(RP)
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