Stadt Willich Bloß kein Streit am Gartenzaun

Stadt Willich · Mit dem einziehenden Frühjahr klingeln die Telefone im Fachbereich Stadt- und Landschaftsplanung der Stadt Willich vermehrt. Die "Draußensaison" sorgt bei den Bürgern oft für Probleme.

 Udo Hormes (von links), Karl Hübner und Marcel Gellißen von der Stadt Willich wissen, was es zu beachten gilt, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.

Udo Hormes (von links), Karl Hübner und Marcel Gellißen von der Stadt Willich wissen, was es zu beachten gilt, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.

Foto: Wolfgang Kaiser

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt." Dass in diesem bekannten Spruch Einiges an Wahrheit steckt, kann Udo Hormes vom städtischen Geschäftsbereich Stadt- und Landschaftsplanung nur bestätigen. Er und sein Kollege Fritz Friedrich haben mit Start der wärmeren Jahreszeit vielfach mit Bürgern zu tun, die Unstimmigkeiten mit ihren Nachbarn haben.

Die Palette ist breitgefächert. Sie reicht von der Hecke, die vermeintlich zu nah an der Grenze gepflanzt wurde, über die Zaunhöhe bis hin zum Gartenhaus, das in den Garten gesetzt wurde, ohne auf Grenzabstände zu achten. "Wir sind oft der erste Ansprechpartner, wenn es zu Diskussionen zwischen Nachbarn kommt. Wobei wir aber keine rechtliche Bewertung abgeben, sondern vielmehr auf das Nachbarrecht in NRW verweisen und gern auch die entsprechende Broschüre des Justizministeriums verschicken", informiert Hormes.

Manchmal wird auch die Frage gestellt, ob die Stadt nicht mit dem Nachbarn reden könnte. Ein Wunsch, dem allerdings nicht nachgekommen wird. "Wir empfehlen den Anrufern, es doch selbst einmal mit einem Gespräch zu probieren, und müssen immer wieder erstaunt feststellen, dass diese Lösung von vielen gar nicht mehr gesucht wird", sagt Hormes.

Wer etwas pflanzt, sollte von vornherein auf die Grenzabstände achten. Bei stark wachsenden Bäumen wie Linden, Eichen, Rotbuchen, Pappeln, Platanen und Rosskastanien sind es vier Meter. Bei allen übrigen Bäumen und Obstbäumen, die auf einer stark wachsenden Unterlage veredelt wurden, sind es hingegen zwei Meter. Auch bei den Zier- und Beerensträuchern wird zwischen stark und weniger stark wachsenden Varianten unterschieden. Hier liegen die Grenzabstände bei einem und einem halben Meter - wobei noch eine besondere Regelung greift: Die Sträucher dürfen in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten.

Gemessen wird bei Bäumen und Sträuchern von der Mitte des Stammes beziehungsweise des Strauches. Bei Hecken spielt beim Grenzabstand die Höhe eine Rolle. Über zwei Meter gilt ein Meter, darunter sind es 50 Zentimeter. Die Abstände werden in diesem Fall aber von der Seitenausdehnung gemessen. Ein Punkt, der bei der Anpflanzung berücksichtigt werden sollte.

Die Abstandsregelungen gelten nicht, wenn eine Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt wird. Ist eine Anpflanzung älter als sechs Jahre und hat der Nachbar sich bis dahin nicht beschwert, muss er diese auch für die restlichen Wohnjahre dort hinnehmen. "Es kommen auch Anfragen zu Bäumen auf Grundstücken, die wiederum im Bebauungsplan stehen und damit geschützt sind, auch wenn Willich keine Baumschutzsatzung hat", berichtet Hormes.

Fragen in Sachen Klimaschutz sind ebenso ein Dauerbrenner. Hier ist Klimamanager Marcel Gellißen gefragt. "Aktuell sind die kostenfreien Thermografiebilder der absolute Renner", sagt Gellißen. Zu sehen, wo das eigene Haus Wärme verliert, interessiert den Bürger. Wie Gegenmaßnahmen aussehen könnten, darüber informiert der Klimamanager gerne.

Der Umweltschutz generell ist unter anderem der Part von Franz-Carl Hübner. Dass derzeit keine Rückschnitte erlaubt sind, sondern in der Zeit vom 1. März bis 30. September lediglich Form- und Pflegeschnitte zum Schutz der brütenden Vögel möglich sind, daran muss er so manchen Bürger immer wieder erinnern. In Sachen Umweltschutz und vor dem Hintergrund der eigenen Gesundheit sollten die Bürger zudem auf den Einsatz von Pestiziden verzichten, wenn Pflanzen grünen, die nicht erwünscht sind. Wer geschickt mit Bodendeckern arbeitet, braucht diese Mittel gar nicht. Eine Gartenfläche präsentiert sich dann grün und pflegeleicht. "Pflegeleicht muss nämlich nicht kahl heißen", bemerkt Hormes. Verboten ist die Nutzung solcher Pflanzengifte auf befestigten Flächen. Eine Tatsache, die vielen Bürgern nicht bekannt ist.

(tref)
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