Willich Bewährungsstrafe bei Millioneninsolvenz

Willich · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 49-Jährigen: Der Mann erhielt wegen gewerbsmäßigen Betruges in 22 Fällen sowie Insolvenzverschleppung eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten.

 Im Krefelder Gerichtsgebäude am Nordwall fällte das Amtsgericht gestern das Urteil über einen insolventen Geschäftsmann aus Tönisvorst. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Im Krefelder Gerichtsgebäude am Nordwall fällte das Amtsgericht gestern das Urteil über einen insolventen Geschäftsmann aus Tönisvorst. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Foto: THOMAS LAMMERTZ

Der nun Verurteilte, welcher sich voll geständig zeigte, war lange Zeit Geschäftsführer zweier Unternehmen. Beide hatten ihren Sitz in Tönisvorst. Der 49-Jährige hatte sich auf die Einrichtung von Zahnarztpraxen spezialisiert. Gestern wurde ihm vor dem Krefelder Amtsgericht der Prozess gemacht.

Die erste Firma gründete er bereits 1992, die andere kam später hinzu. Über sehr viele Jahre liefen die Geschäfte wohl "sehr gut", bis es "um 2008" zum Einbruch kam. Auch diverse Rettungsversuche, unter anderem durch die Aufnahme von Krediten, seien schließlich gescheitert. Etwa zwei Jahre später habe der Geschäftsmann seine höchst prekäre Lage erkannt. Er entschloss sich zu Beratungsgesprächen mit Fachleuten, die sich über ein paar Monate hinzogen. Leider wäre er da aber zunächst "an die Falschen geraten." Die im Anschluss kontaktierten "richtigen" Berater hätten ihm dann zur Insolvenz geraten.

Laut Anklageschrift wäre es da aber schon zu spät gewesen. Konkret hatte der 49-Jährige den entsprechenden Insolvenzantrag nämlich Mitte Juli 2011 gestellt, obwohl eins seiner beiden Unternehmen bereits gegen Ende Mai 2011 "nicht mehr über ausreichend liquide Mittel verfügte, um die fälligen Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße zu decken." Einfach ausgedrückt: Der ehemalige Geschäftsführer konnte seine Schulden nicht mehr begleichen, weil er schlichtweg zahlungsunfähig war. Und diese Schulden lagen immerhin, wie der zuständige Insolvenzverwalter im Zeugenstand aussagte, in Millionenhöhe. "Beide Firmen sind eindeutig nicht zu retten gewesen", ergänzte der 44-jährige Fachmann.

Zu der Insolvenzverschleppung kamen dann noch 22 Betrugsfälle. So habe der nun Verurteilte "in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit" mehrmals diverse Waren für den Dentalbedarf, aber auch andere Gegenstände, auf Rechnung bestellt, diese aber schließlich nicht begleichen können.

Der 49-Jährige, der zuvor noch nie wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt war, zeigte sich reumütig. Weil er so lange erfolgreich gewesen sei - "ich hatte zeitweise 25 Mitarbeiter!" - habe es ihn kalt erwischt. Und: "Ich dachte zunächst wirklich, es kommen schon wieder bessere Zeiten; ich schaffe das schon", meinte er zerknirscht. Zum Glück sei er momentan jedoch nicht arbeitslos, sondern habe einen recht gut bezahlten Job (Angestelltenverhältnis) gefunden. "Ich stelle mich meiner Verantwortung und will meine Schulden, soweit es mir möglich ist, begleichen", betonte der ehemalige Geschäftsführer.

Staatsanwältin und Verteidiger forderten anschließend einmütig eine Bewährungsstrafe. Dieser Empfehlung folgten Richter und Schöffen.

(sste)
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