St. TÖnis Bauaufsicht des Kreises lehnt Parkplatz am Wasserturm ab

St. TÖnis · Der Kreis lehnt den geplanten privat finanzierten Parkplatz am Wasserturm aus formalen Gründen ab. Die Bauordnung des Kreises Viersen hat die Bauvoranfrage des Grundstücksinhabers abgelehnt. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises kann zurzeit keine Genehmigung erteilen, weil eine hierfür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (private Grün- und Freifläche) die Grundzüge der Planung berühren würde, was rechtlich nicht zulässig ist. Die Stadt Tönisvorst weist darauf hin, dass der Stadtrat bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Sinne des Antragstellers beschlossen hat. Somit könnte der Kreis nach dessen Rechtskraft die beantragte Stellplatzanlage genehmigen. Der Ausgang dieses Verfahrens muss zunächst abgewartet werden. Mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange kann es gut und gerne über ein bis zwei Jahre noch dauern.

 Auf dieser Wiese wollte der Eigentümer einen Parkplatz mit Bezahl-Plätzen errichten. Die Politik hatte nach langem Hin und Her zugestimmt.

Auf dieser Wiese wollte der Eigentümer einen Parkplatz mit Bezahl-Plätzen errichten. Die Politik hatte nach langem Hin und Her zugestimmt.

Foto: H. BRINKMANN

Die dreieckige Fläche, um die es geht, ist eine Stück Wiese, auf der neben einem Lärmschutzwall 42 Parkplätze 5 x 2,7 Meter errichtet werden sollen und 16 Parkplätze 5 x 3 Meter. Ein- und Ausfahrt werden durch Schranken geregelt. Der Parkplatz soll die Parksituation am Wasserturm entspannen helfen. Durch viele Besucher des Ärztehauses, des Cafés Eigenwillig am Wasserturm und des Freizeitparks ist der Straßenraum vielfach zugeparkt, ein Problem für den Bürgerbus.

(hb)
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