Wesel Zoll: Ein Drittel aller Verstöße gegen Mindestlohn im Gastgewerbe

Wesel · Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den Mindestlohn werden im Kreis Wesel zu selten geahndet - vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Duisburg im vergangenen Jahr 127 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich vier Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Duisburger Zoll. Allein im Kreis Wesel zählt die Branche 633 Betriebe.

 Der Zoll prüft Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung.

Der Zoll prüft Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung.

Foto: NGG

Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt im letzten Jahr 1052 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 374.000 Euro und leiteten 151 Ermittlungsverfahren ein - 54 davon im Gastgewerbe. Diese Zoll-Bilanz geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor.

Geschäftsführer Hans-Jürgen Hufer nennt die Zahlen "alarmierend": "Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 54 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 127 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist." Seit September letzten Jahres gilt im NRW-Gastgewerbe dabei ein eigener allgemeinverbindlicher Mindestlohn von neun Euro pro Stunde. Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Wesel nun dringend ausweiten, fordert Hufer, und besonders die Dokumentation der Arbeitszeiten im Blick haben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. "Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird."

Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem "ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren". Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Hufer befürchtet, so könnte "tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden". Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: "Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen." Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein "ordentliches Kontroll-Level" zu kommen. Hufer: "Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen."

(RP)
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