Wesel Verträge mit Fitnessstudios checken

Wesel · In Fitnessstudios werden schlaffe Muskeln gestärkt, die Kondition trainiert und die Figur in Form gebracht - zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Das findet jedenfalls die Weseler Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben jedoch vielfach rechtlich keinen Bestand. So versuchen Betreiber etwa oft, ihre Schadenshaftung auszuschließen, wenn Wertgegenstände wegkommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. "Es darf aber auch nicht die Verantwortung komplett von sich weisen. So muss das Fitnesscenter für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, falls zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt", meldet die Verbraucherzentrale und rät, vor der Unterschrift zu einem sorgfältigen Check: Wer Mitglied in einem Fitnessstudio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Text und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen - am besten in aller Ruhe zu Hause. Und: Wer flexibel bleiben möchte, sollte sich nicht zu lange binden.

(RP)
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