Kreis Wesel Urteil im Hunde-Prozess bestätigt

Kreis Wesel · Verwahrloste Malteser in Schermbeck: Landgericht hält an Strafmaß fest.

Das Landgericht Duisburg hat am Donnerstag die Berufung einer Frau abgewiesen, die wegen eines aufsehenerregenden Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Der Fall hatte im März 2016 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als Mitarbeiter des Weseler Kreisveterinäramtes in einer beispiellosen Aktion 275 verwahrloste Malteser-Hunde, Yorkshire-Terrier und Shi-Tzus aus einer Zucht in Schermbeck retten mussten. Eine Veterinärin berichtete später als Zeugin vor dem Weseler Amtsgericht von völlig verängstigen und zum Teil aggressiven Tieren, deren Krallen nicht geschnitten worden waren, deren Fell hochgradig durch Kot verschmutzt war, die an Tumoren erkrankt waren und schlimme Schmerzen ertragen mussten.

In der Weseler Verhandlung waren im Februar 2017 eine damals 67-jährige Rentnerin und ihre Tochter (38) zu Bewährungsstrafen in Höhe von zehn beziehungsweise sechs Monaten verurteilt worden. Besagte Tochter war in Berufung gegangen. Das Landgericht wies diese jetzt ab, erließ der Frau jedoch die vom Amtsgericht zusätzlich auferlegten Sozialstunden. Die Verteidigung behielt sich weitere Rechtsmittel vor.

Zu den Hauptschwierigkeiten nach der Rettung der Tiere gehörte es, geeignete Bleiben für sie zu finden. 65 Hunde konnten zunächst im Weseler Tierheim untergebracht werden. Gut 100 nahm der Bund Deutscher Tierfreunde in Kamp-Lintfort auf. Nach und nach fanden viele neue Herrchen.

(fws)
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