Kommentar: Unsere Woche Unrecht und Bewusstsein

Wesel · Bislich ist in Sachen Fischwilderei und Umweltfrevel kein Einzelfall. Naturschützer und Behörden können von vielen Stellen Ähnliches berichten. Aber Bislich ist ein besonderes Beispiel. Erinnert sei an eine wahre Prozess-Serie, die 2010 am Weseler Amtsgericht ins Rollen kam. Dutzende Angler mussten sich damals für illegales Tun in Schutzgebieten verantworten. Meist war der Raum Bislich Tatort. Reihenweise wurden die Verfahren eingestellt, weil den Angeklagten keine böse Absicht nachgewiesen werden konnte.

Kommentar: Unsere Woche: Unrecht und Bewusstsein
Foto: Malz Ekkehart

Die meisten Betroffenen waren osteuropäischen Ursprungs, reisten aus Westfalen und dem Sauerland an, verbrachten ganze Wochenenden am Rhein. Parallelen zu den aktuellen Taten sind da. Wer zum Beispiel Russland ein bisschen kennt, der weiß, was dahintersteckt: Die Reichtümer der Natur sind für viele überlebenswichtig. Wie für die Pilzsammler der Wald, so ist auch der Fluss für Angler ein Selbstbedienungsladen. Unrechtsbewusstsein gibt es nicht. Das entschuldigt nichts, muss aber bei der Suche nach Lösungen bedacht werden.

Wie mehrfach in den vergangenen Wochen an dieser Stelle, so geht es auch heute hier wieder um die Frage, wie Menschen mit Bildungsdefiziten oder anderem kulturellen Hintergrund Grundpfeiler unseres Zusammenlebens klargemacht werden können. Regeln sind lästig, haben aber glasklar ihre Daseinsberechtigung. Jeder muss mitmachen, der Staat aber für die Aufsicht und das Durchsetzen sorgen. Nabu-Chef Malzbender hat recht damit, dies einzufordern.

(RP)
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