Schermbeck Tödlicher Unfall: 64-Jähriger verurteilt

Schermbeck · Pkw-Fahrer war in Schermbeck in Gegenverkehr geraten. Bewährungsstrafe für fahrlässige Tötung.

Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände mit dramatischen Folgen. "Aber trotzdem haben Sie die Tat zu verantworten und haben sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht", führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. Auf der Anklagebank im Amtsgericht Wesel saß ein mittlerweile 64-jähriger Rentner aus Kleve, der am 8. Juni 2015 in Schermbeck einen tödlichen Unfall verursacht hat. Der voll geständige Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er 1800 Euro Geldstrafe an die Verkehrswacht Wesel zahlen.

Ziemlich genau konnte rekonstruiert werden, was am Tattag um 15.38 Uhr auf der B58 passiert war: Der Klever hatte einen Bauingenieur von Kleve nach Bremen gefahren und war mit ihm auf dem Heimweg. Nahe der Einmündung Malberger Straße geriet er auf der Weseler Straße in den Gegenverkehr - der Angeklagte gab an "etwa eine Radbreite", ein Unfallsachverständiger geht von "mindestens hälftig" aus. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Fahrzeug eines Ehepaares aus Bad Essen, das zwar nur leicht getroffen wurde, doch in Folge der Kollision fast frontal mit einem Transporter zusammenstieß. Der 76-jährige Fahrer, der schwer herzkrank war, erlitt so schwere Verletzungen, dass er drei Tage später starb. Seine 73-jährige Frau wurde ebenfalls schwer verletzt.

In dem Prozess kam ein ungewöhnliches Beweismittel zum Einsatz. Denn zur Rekonstruktion konnte das Gericht auf einen Audiomitschnitt aus dem Fahrzeug des Unfallverursachers zurückgreifen: Der Bauingenieur, der auf der Rückbank saß, nutzte gerade sein Diktiergerät, als es krachte. Die Richterin interessierte sich für die drei Minuten vor der Kollision. Anhand der Aufnahme - und auch der Angaben der Zeugen - gab es keine Hinweise, weshalb der Fahrer offenbar einen kurzen Moment abgelenkt war. Laut Berechnungen eines Kfz-Sachverständigen hat sich der Unfallverursacher zwischen 1,4 und 1,7 Sekunden auf der Gegenfahrbahn befunden, bis er das Fahrzeug des Getöteten traf. Der Fahrer habe nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt, befand die Richterin

(jok)
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