Schermbeck/Wesel Silvesterstreit: Freispruch für Scherenstecher

Schermbeck/Wesel · Wegen schwerer Körperverletzung musste sich jetzt ein 47-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Wesel verantworten. Er hatte in der Silvesternacht 2012/13 einen heute 25-Jährigen mit einer Schere verletzt, nachdem dieser auf der Straße vor der Schermbecker Wohnung des Angeklagten mit zwei Freunden Silvesterknaller gezündet hatte. Weil der Angeklagte als schuldunfähig eingestuft wurde, hat ihn das Gericht freigesprochen. Der Angeklagte, der an paranoider Schizophrenie leidet und zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss stand (1,57 Promille), gab an, dass das Knallen im Zusammenspiel mit einem Film, den er sich angeschaut hatte, bei ihm Wahnvorstellungen verursacht habe.

Sein Handeln tue ihm leid. "Ich kann mir das alles nicht erklären", sagte er. Der 47-Jährige hatte sich wenige Stunden nach der Tat im Krankenhaus bei seinem Opfer entschuldigt, das er durch den Scherenstich an der Leber verletzt hatte. Eine Gutachterin attestierte dem Angeklagten fehlende Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Aus diesem Grunde wurde er vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen.

(RP)
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