Kreis Wesel Sängerkreis informiert sich über rechtliche Fragen

Kreis Wesel · Bei der Jahreshauptversammlung in Voerde löste Garalf Hagedorn Kreischorleiter Hans-Werner Winck ab.

Bei der Jahreshauptversammlung des Sängerkreises Wesel im Lokal Hinnemann (Voerde) unter Leitung der Vorsitzenden Erika Dicks stand Kreischorleiter Hans-Werner Winck nicht mehr zur Verfügung. Sein Amt übernahm Garalf Hagedorn. Hans Bernd Rücker ist jetzt Jugendreferent. Beide wurden vom Sängerkreis-Vorstand gewählt.

Die zentrale Jubilarehrung findet am 30. September statt. Der Ort steht noch nicht fest. Die Herbsttagung des Chorkreises wird am 6. November indes wieder im Haus Pooth (Wesel-Bislich) veranstaltet. Dort sollen auch Ehrungen für zehnjährige Vorstandsarbeit stattfinden, da diese im September einen zu großen Umfang hätten. Bei der Herbsttagung soll ebenfalls die Besprechung und Organisation des Chorfestivals am 9. Juli 2017 erfolgen.

Der Vizepräsident des Chorverbandes NRW und Rechtsanwalt, Christoph Krekeler, hielt einen Vortrag über Vereinsrecht, Vorstandsführung und Urheberrechtsverletzungen. Vor allem wurde über das Namensrecht der Chöre gesprochen. Vor einer Namensgebung sollten die Chöre sich vergewissern, dass nicht schon ein anderer Chor diesen Namen trägt. Das könne zu schwerwiegenden Klagen führen, so Krekeler.

Auch mit Hörproben von Konzertauftritten, etwa auf der Homepage, solle man vermeiden. Die Gema könnte Gebühren verlangen. Näheres finden Interessierte auf der Internetseite des Chorverband NRW unter www.cvnrw.de.

Geschäftsführer Frank Matzken berichtete ebenfalls über die Gema. Die Anträge zu den einzelnen Chorveranstaltungen an diese müssten in Zukunft direkt nach Duisburg, acht Tage nach der Veranstaltung gehen, da der Chorverband jedes Jahr hohe Gebühren an die Gema zahlen und diese zeitnah überweisen müsse.

(RP)
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