Kreis Wesel Regelung für die Baujagd auf Füchse

Kreis Wesel · Eigentlich verbietet das neue Landesjagdgesetz die Baujagd auf Füchse, also die Jagd der Tiere in deren Bauen. Es sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn bestimmte andere Tierarten auch durch den Fuchs bedroht sind. Diese gilt nun für das komplette linksrheinische Kreisgebiet und rechtsrheinisch für die Städte Wesel und Voerde. Dies teilte die Kreisverwaltung jetzt mit.

Die räumliche Abgrenzung solcher Bereiche ist Aufgabe der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung. Für so eine Gebietskulisse kann dann die Baujagd auf Füchse erlaubt werden, aber nicht in deren natürlichen Bauen, sondern nur in speziell für die Fuchsjagd von Menschenhand angelegten Bauen, sogenannten Kunstbauen. Die Forschungsstelle hat für den Kreis, vor allem mit Blick auf das Vorkommen von Feldhasen und im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein bedrohte Bodenbrüter, besagte Abgrenzung erstellt.

Auf Veranlassung des Landesumweltministeriums hat die Untere Jagdbehörde für diese Gebietskulisse nun eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Fuchsjagd im Kunstbau ohne gesonderte Einzelgenehmigung erlaubt ist. In den restlichen Kommunen des Kreises können Anträge auf Ausnahmegenehmigung zwar grundsätzlich gestellt werden, ihre Zulassung aber ist angesichts der Tatsache, dass die Forschungsstelle hier keine Bedrohung und damit keine Notwendigkeit für die Aufnahme in die Gebietskulisse gesehen hat, nur im Einzelfall möglich.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort