Niederrhein Rechtliche "Spielregeln" für den Umgang mit Drohnen

Niederrhein · Private Drohnen werden auch am Niederrhein immer beliebter. Prognosen sehen ein jährliches Wachstumspotenzial von mehr als 30 Prozent.

Niederrhein: Rechtliche "Spielregeln" für den Umgang mit Drohnen
Foto: Ludwig

Unter einer Drohne versteht man ein unbemanntes Flugobjekt, das entweder eigenständig operiert oder ferngesteuert wird. Aus der anfänglich militärisches Nutzung ist mittlerweile ein Allgemeingut geworden. Drohnen kosten je nach Größe und Ausstattung im Schnitt zwischen 100 und 2000 Euro.

Laut dem Wissenschaftsportal ingenieur.de gibt es in Deutschland zurzeit rund 450.000 Drohnen, die meisten davon für die private Nutzung. Das schafft Probleme im Luftraum, zumal die gesetzlichen Regelungen für die Fluggeräte noch sehr überschaubar sind. Auch am Himmel über dem Niederrhein sieht man sie immer öfter: Drohnen sind eine beliebte Freizeitbeschäftigung geworden.

In sozialen Netzwerken sind immer häufiger Fotos und Videos aus der Luft zu sehen. Der Emmericher Rechtsanwalt Jan Ludwig von der Xantener Kanzlei Kreutz & Partner erklärt die wichtigsten "Spielregeln" beim Umgang mit Drohnen: "Für Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen bestehen zunächst einmal keine Besonderheiten gegenüber Aufnahmen mit Kameras oder Handys." Die Abbildung von Personen bedarf stets der Einwilligung der Betroffenen. Die "Panoramafreiheit", die Aufnahmen von Bauwerken aus der Perspektive von Passanten erlaubt, gilt für Drohnenaufnahmen nicht. Grund dafür ist, dass Drohnen als Hilfsmittel mehr das zeigen können als das, was jedermann sehen kann, der an einem besonderen Gebäude vorbei geht.

Wer mit seiner Drohne in fremde Gärten fliegt, braucht die Erlaubnis des Eigentümers und kann sich unter Umständen sogar strafbar machen. "Besonders gegen Einblick geschützte Bereiche, dazu können auch von Hecken umgebene Gärten zählen, sind ohne Zustimmung tabu", erläutert Ludwig. Wer dann auch noch Aufnahmen von spielenden Kindern oder den Nachbarn beim Sonnenbaden angefertigt oder überträgt, dem drohen eine Geldstrafe oder sogar Haft bis zu einem Jahr.

Das eigentliche Fliegen mit Drohnen wird durch die Drohnenverordnung geregelt. Drohnen werden in Gewichtsklassen eingeteilt und unterschiedlich behandelt. Drohnen unter 250 Gramm sind bis zu einer Flughöhe von 100 Metern erlaubnisfrei nutzbar. Auf Drohnen, die schwerer sind, müssen ab Oktober Name und Anschrift des Eigentümers auf einer feuerfesten Plakette angebracht werden. "Vergleichbar mit einem Autokennzeichen lässt sich so im Schadensfall der Eigentümer ermitteln", so Ludwig.

Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, dürfen ab Oktober nur noch von Personen geflogen werden, die eine Sachkunde-Prüfung abgelegt haben. Exemplare ab fünf Kilogramm dürfen ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nicht betrieben werden. Generell gilt, dass der Pilot zur Drohne immer Sichtkontakt haben muss. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden, die zum Beispiel durch ein abgestürzte Drohne entstehen, abdeckt.

Zum Schutz des Luftverkehrs bestehen gewisse Tabu-Zonen für Drohnen. "Im Bereich von Flughäfen, über Menschenansammlungen und wichtigen Verkehrswegen sowie in der Nähe von Krankenhäusern darf man beispielsweise nicht fliegen", erklärt der Emmericher Rechtsanwalt.

Wie gesagt: Fast eine halbe Million Drohnen soll es in Deutschland geben - Tendenz steigend. Klar, dass es auch immer mehr Regeln für die Flugobjekte gibt.

(RP)
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