Schermbeck Ölpellets: Wer trägt Hauptschuld?

Schermbeck · Das Landgericht Bochum befasst sich in zwei Prozessen mit dem Schermbecker Umweltskandal auf der Deponie Nottenkämper. Wer ist am Ende für die illegal abgelagerten Ölpellets verantwortlich?

 Verfüllte Tongruben der Firma Nottenkämper.

Verfüllte Tongruben der Firma Nottenkämper.

Foto: Scheffler

Mit Spannung erwartet worden war der gestrige Auftritt des im Umweltskandal auf der Schermbecker Deponie Nottenkämper hauptverdächtigen Angeklagten Ingo L. Der ehemalige Prokurist der Firma Nottenkämper soll dafür verantwortlich sein, dass auf dem Gelände des Deponiebetreibers in Gahlen illegal mehr als 1000 Lkw-Ladungen Ölpellets vergraben wurden. Zwischenzeitlich war L. verschwunden - er hatte einen Suizid vorgetäuscht, wurde aber in Namibia wieder aufgespürt. Ende Februar stand er erstmals vor Gericht. Gestern sollte seine Einlassung folgen.

Bis zum Kern seiner Erklärung, der Einlassung, drang der Prozess gestern noch nicht vor. Ingo L. antwortete zwar auf alle Fragen prompt. Der Angeklagte hielt seine Einlassung aber noch zurück, weil die Verteidigung angab, nicht ausreichend Zeit für Absprachen gehabt zu haben. In der Schlussphase wollte Ingo L. wissen, warum kein Vertreter der Firma Nottenkämper eingeladen werde. Die beiden strafrechtlich relevanten Vorwürfe der Untreue und der Bestechung wolle das Gericht vorrangig behandeln, erwiderte der Richter. Danach werde man die übrigen Dinge schnell aufarbeiten. Einer der beiden Firmenchefs sei bereits im vergangenen Jahr als Zeuge geladen worden. Er sei aber erkrankt und beim nächsten Gerichtstermin sei L. bereits nicht mehr greifbar gewesen. Das Verfahren wird am 12. März fortgesetzt.

Zuvor hatte der Prozess dem Gahlener Angeklagten H. gegolten. Er ist Mitgesellschafter der Firma Ruhr Carbon, die in der Lieferkette zwischen der Ruhr Oel GmbH als Teil der BP in Gelsenkirchen, der Firma RZB und der Deponie Nottenkämper versteckte Ölpellets geliefert haben soll. Der Richter kam zu dem Schluss, dass es allen klar sei, dass es sich bei den Ölpellets und ihren Umdeklarierungen um "Sauzeug" handle, aber die zentrale Frage sei eine andere. "Kann man etwas so mischen, dass man die gefährlichen Stoffe unter den Grenzwerten hält?" Es müsse nun geklärt werden, ob das rechtlich erlaubt sei. Mehr Klärung in dieser Frage verspricht sich der Richter von einer dem Gericht nicht vorliegenden Stellungnahme vom 4. Dezember 2013. Sie bezieht sich auf eine Analyse eines Labors, die für die Firma Ruhr Carbon vorgelegt wurde. Der Verteidiger versprach dem Richter, die Firma um eine Überlassung der Stellungnahme zu bitten, die dann im Mittelpunkt einer Verhandlung stehen soll, welche für den 17. April geplant ist.

Deutliche Kritik gab es auch in Richtung Bezirksregierung Münster. "Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar", stellte der Richter fest und monierte, dass diese Behörde fünf Jahre lang nicht durch eindeutige Deklarierungen dafür gesorgt habe, "das Zeug" vor einer Deponierung zu bewahren. Die Sitzung endete mit der Feststellung des Richters: "Man tut sich schwer, ihn [Die Red.: H.] als Einzigen zu verurteilen und alle anderen unberührt zu lassen."

(hs)
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