Wesel Mann wegen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wesel · Das Gericht setzte die anderthalbjährige Freiheitsstrafe wegen Missbrauchs eines Kindes auf Bewährung aus.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in einem minderschweren Fall sowie der Herstellung, des Erwerbs und Besitzes sowie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften wurde ein 55-jähriger Mann aus Wesel gestern vor dem Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Weil der Angeklagte Ersttäter und zudem voll geständig war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass der Täter durch das Aufdecken seiner Verfehlungen bereits sehr viel verloren habe: Unter anderem ging seine Ehe in die Brüche und er musste zu Hause ausziehen.

Opfer des sexuellen Missbrauchs war ein sechs Jahre altes Mädchen, das den Täter gut kannte. Der Verurteilte war seinerzeit ein Freund der Familie und nutzte somit das Vertrauensverhältnis zu dem Kind aus. Er ging bei der Familie des Opfers offenbar ein und aus.

Der 55-Jährige fertigte in drei Fällen Videoaufnahmen der sexuellen Handlungen an und verbreitete diese auch noch. Der Richter betonte, dass es sich bei diesem sexuellen Missbrauch allerdings um eine harmlosere Variante handele, weshalb die Strafe auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Darüber hinaus fanden die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer des Beschuldigten insgesamt 176 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, jedoch von anderen Opfern. Zu den Taten in Wesel kam es zwischen Juli und Oktober 2015.

(jok)
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