Wesel Krematorium: Gericht stoppt Investor

Wesel · Auch ein Nachbar hat Recht bekommen. Die Stadt kann mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes "gut leben".

Das Thema "Krematorium in Birten" kann - wenn nicht noch Berufung eingelegt wird - zu den Akten gelegt werden. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied entsprechend. Genauer gesagt wurden dort jetzt drei Verfahren gegen die Stadt Xanten in einem Termin verhandelt. "Erstens die Klage des Investors gegen den Widerruf der Baugenehmigung, diese Klage wurde abgewiesen. Und dann gab es noch zwei Nachbarklagen gegen die Baugenehmigung der Stadt. In einem Fall war die Klage erfolgreich, im anderen Fall nicht. Fest steht: Es wird kein Krematorium im Industriegebiet Birten geben", fasst Nicola Haderlein, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Pressedezernentin, auf Anfrage zusammen.

Niklas Franke, der als allgemeiner Vertreter des Xantener Bürgermeisters an der Verhandlung teilgenommen hat, zeigt sich zufrieden: "Damit können wir gut leben. In allen Klageverfahren, bis auf eine gegen die Baugenehmigung, war die Stadt Xanten erfolgreich." Auch Bürgermeister Thomas Görtz sagt: "Unsere Entscheidung zum Widerruf ist bestätigt worden, die Baugenehmigung ist aus der Welt. Ich hoffe, dass diese Urteile nun auch rechtskräftig werden, das heißt, dass keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden, damit diese Sache ein für alle Mal erledigt ist." Auf hohen Kosten bleibt die Stadt auch nicht sitzen. Görtz: "Die Gerichts- und Anwaltskosten der Verfahren müssen im Wesentlichen von den Klägern getragen werden, lediglich an den Kosten des einen Klägers gegen die Baugenehmigung, der Erfolg hatte, muss sich die Stadt beteiligen.

Dass nur ein Nachbar Recht bekommen hat, ist auf eine juristische Feinheit zurückzuführen. "Das Gericht hat entschieden, dass ein Krematorium im Industriegebiet nicht zulässig ist. Aus diesem Grunde hat der Nachbar, der auch im Industriegebiet ansässig ist, einen sogenannten Gebietserhaltungsanspruch", erklärt Haderlein. Dieser Anspruch ermöglicht es einem Grundstückseigentümer in einem bestimmten Baugebiet, sich gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens in diesem Baugebiet zur Wehr zu setzen. "Und nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes ist ein Krematorium ohne Abschiedsmöglichkeiten nicht mit einem Industriegebiet vereinbar", sagt Franke. Denn schon allein das Verbrennen gehöre zum Bestattungsvorgang und bedürfe einer besonderen, dem Bestattungsvorgang entsprechenden Umgebung.

Einer der Kläger war übrigens Joachim Tenhaef. Er sitzt mit seinem Obst- und Gemüsegroßhandel im angrenzenden Gewerbegebiet Birten und bekam somit nicht Recht. Dennoch ist er mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes glücklich. "Ich bin erleichtert, dass das Gericht so entschieden hat." Alles andere wird ihm nun sein Anwalt, Wolfram Tacke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mitteilen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort