Hamminkeln/Kreis Kreistagsmitglied Schramm kritisiert Bürgerbegehren

Hamminkeln/Kreis · Wesel Das Weseler Kreistagsmitglied Manfred Schramm (Piraten) kritisiert das von Hamminkelnern gestartete Bürgerbegehren für ein kleineres Kommunalparlament als "undemokratisch". Schramm sagt: "Den Befürwortern einer solchen Vorgehensweise muss man empfehlen: Legt die Rechenschieber zur Seite und macht gute und bürgernahe Politik." Die Verwaltung um Bürgermeister Bernd Romanski (SPD) habe durch eine Verwaltungsvorlage einen Prozess in Gang gesetzt, der nun von Bürgern vorangetrieben wird, nachdem CDU und Grüne ihn abgelehnt hatten.

Hamminkeln/Kreis: Kreistagsmitglied Schramm kritisiert Bürgerbegehren
Foto: Malz Ekkehart

Schramm sieht die Bestrebungen im Kontext der jüngsten Gerichtsentscheidung um die 2,5-Prozent-Sperrklausel. Er verweist darauf, dass die Befürworter einer Sperrklausel stets mit dem Argument kommen, dass die Räte zersplittern und die Mandatsträger durch mehr Anträge der Ein-Mann-Parteien belastet würden. "Abgesehen von sehr wenigen großen Städten mit großen Stadträten treffen die vorgebrachten Behauptungen jedoch nicht zu."

Der erste Versuch, eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen, ist gescheitert. Nun reagieren manche Kommunen mit einer Verkleinerung der Sitzzahl im Kommunalparlament. "Hierdurch ergibt sich trotz theoretisch gerechtest-möglichem Auszählverfahren eine höhere natürliche Hürde für das Erringen eines Sitzes", schreibt Schramm. "Das Wahlrecht gibt einen Spielraum für die Zahl der zu wählenden Mandatsträger kommunaler Vertretungen vor und ermöglicht so in den meisten Fällen eine Verkleinerung der Räte, da die Zahl der Ratsmitglieder in den wenigsten Kommunen die Mindestzahl beträgt. Der Spielraum, den das Wahlrecht lässt, ist begründet in der Verschiedenheit der Gemeinden, insbesondere in der Verteilung der Wahlberechtigten auf beispielsweise Ortsteile und damit im Zuschnitt der Wahlkreise, deren Anzahl letztlich die Größe der kommunalen Vertretung bestimmt." Jeder Ortsteil soll also gemäß seinem Bevölkerungsanteil gleich und gerecht repräsentiert werden. Schramm schreibt: "Dieser Aspekt muss mit dem Aspekt der Stimmrechts-Wertgleichheit jeder einzelnen Stimme bei der Betrachtung der möglichen Größe der kommunalen Vertretung die erste Priorität und das höchstgewichtete Argument sein, wenn demokratische Grundregeln der wirkliche Hintergrund von Überlegungen zur idealen Größe kommunaler Vertretungen sind." Jede Abweichung von einem demokratietheoretisch idealen und gerechten Wahlkreiszuschnitt brauche "sehr starke Argumente, um gerechtfertigt werden zu können."

(RP)
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