Wesel Kanal-TÜV verunsichert Bürger

Wesel · Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten müssen Dichtheitsprüfungen durchführen lassen. So will es das Gesetz. Doch viele Fragen sind offen. Die sollen heute beim Infoabend in Blumenkamp geklärt werden.

Viele der knapp 3000 Eigenheimbesitzer, deren Häuser in den drei großen Weseler Wasserschutzgebieten liegen (Obrighoven: 1070; Blumenkamp/Flüren/Diersfordt: 980; Gindericher Feld: 900), sind völlig verunsichert. Schuld daran ist das Hin und Her der Politik in Sachen Dichtheitsprüfung. Der Blumenkamper Bürgerverein, der jedenfalls die Klagen der Betroffenen im nördlichen Teil der Kreisstadt kennt, hat einen umfangreichen Fragenkatalog rund um das brisante Thema Kanal-TÜV zusammengestellt. "Wo verlaufen die Grenzen der einzelnen Wasserschutzzonen?" — "Welche Häuser sind betroffen?" — "Wer darf prüfen?" — "Welche Unterstützung können wir von der Verwaltung erwarten?" Antworten auf diese und viele andere Fragen erwartet der Bürgerverein heute Abend im Rahmen eines Infoabends von Vertretern der Verwaltung, des städtischen Betriebes ASG und von Vorstandsmitgliedern der Bürgerinitiative "Alles dicht in NRW". Die war kürzlich schon bei einer überragend gut besuchten Veranstaltung in Schermbeck dabei und fuhr dort die harte Linie gegen den Kanal-TÜV. Die Veranstaltung, bei der auch eine Bürgerinitiative gegründet werden soll (siehe Interview) beginnt um 19 Uhr in der Blumenkamper Gaststätte Pollmann, Am Tönniskamp 5.

Am Expertentisch werden unter anderem Kämmerer Paul-Georg Fritz sowie Heinz-Dieter Steinbrecher, Fachbereichsleiter Zentrales Controlling, sitzen. "Wir wissen nicht genau, was da auf uns zukommt, werden aber versuchen, alle Fragen der Bürger zu deren Zufriedenheit zu beantworten", sagt Fritz. Um eine übermäßig hitzige Diskussion im Keim zu ersticken, wird er von Anfang an erklären, "dass wir für die Prüfung nichts können. Wir sind an das neue Landeswassergesetz gebunden und müssen als ausführende Behörde kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden." Wie die Kontrollen aussehen könnten und mit welchen Sanktionen Prüf-Verweigerer rechnen müssen, dazu kann Fritz noch keine stichhaltigen Auskünfte geben.

Fest steht allerdings, dass es verschiedene Fristen gibt, in denen die Prüfungen von zertifizierten Fachfirmen (zu finden auf der Internetseite des Landesamtes für Naturschutz: www.sadipa.it.nrw.de) durchgeführt werden müssen.

bis Ende 2015 müssen die Kanäle von allen Häusern in Wasserschutzgebieten auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden. Betroffen davon sind nach Angaben von Steinbrecher nur rund 180 Haushalte im Wesel. Die gleiche Frist einhalten müssen auch Gewerbe- und Industriebetriebe in Wasserschutzgebieten, deren Gebäude vor dem 1.1.1990 gebaut wurden.

Ende 2020 können sich Eigentümer von Häusern in Wasserschutzgebieten Zeit lassen mit dem Kanal-TÜV, wenn ihre eigenen vier Wände nicht älter 49 Jahre sind. Das gleiche gilt für gewerbliche Gebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Um Bürgern die Frage schnell beantworten zu können, ob sie tatsächlich in einem Wasserschutzgebiet leben, soll es demnächst eine entsprechende Tabelle auf der Internetseite der Stadt Wesel geben. "Dort trägt man einfach seine Straße ein und weiß, ob man nun in einem Wasserschutzgebiet wohnt oder nicht", erklärt Steinbrecher. Angaben, mit welchen Kosten Bürger bei der Prüfung rechnen müssen, macht Dezernent Fritz nur ungerne. "200 Euro gelten als Richtgröße. Doch es kann natürlich auch teurer werden. Wie gesagt, wie können leider nichts dafür."

(RP)
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