Hamminkeln Innenministerium wehrt Kritik aus Hamminkeln ab

Hamminkeln · Mit Verweis auf die sogenannte Soforthilfe-Richtlinie hat gestern ein Sprecher des Innenministeriums Kritik aus Hamminkeln an ausbleibender Finanzhilfe für das zweite Issel-Hochwasser zurückgewiesen. Wie berichtet, hat die USD Bürgermeister Bernd Romanski aufgefordert zu klären, wieso dies der Fall ist. Die Fraktion geht wie der Verwaltungschef davon aus, dass Ursache ist, dass der Kreis bei den ersten Starkregenereignissen vom 31. Mai bis 8. Juni den Katastrophenfall ausgerufen hat, nicht aber bei der zweiten Hochwasserwelle vom 23. bis 26. Juni. Folge: Soforthilfe des Landes im zweiten Fall endet an der Kreis-Grenze und gibt es nur für den Kreis Borken, nicht aber für den Kreis Wesel. Hamminkeln bliebe so auf einem Großteil der Hochwasser-Kosten hängen - und das in Zeiten drohender Haushaltssicherung. "Das liegt nicht am Ausruf des Katastrophenfalls, sondern an der nicht erfüllten Richtlinie für die Soforthilfe. Den Kreis trifft keine Schuld", so der Sprecher.

Die Richtlinie regele, wann Hilfe zu erwarten ist. Hier heißt es wörtlich: "Die Gewährung der Soforthilfen wird auf die genannten Regionen begrenzt, da nur dort Kriterien festgestellt werden konnten, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen." Das hat eine schwer nachvollziehbare Zweiteilung der Hilfe für vom Hochwasser betroffenen Orte zur Folge. Während laut Richtlinie unter anderem Bocholt, Borken, Isselburg, Raesfeld, und Rhede im Kreis Borken Anspruch haben, bleibt das vom zweiten, noch höheren Hochwasser betroffene Hamminkeln außen vor. Obwohl hier drei Dammdurchstiche mit entsprechenden Überflutungen erst dafür gesorgt haben, dass Isselburg und andere entlastet wurden und es dort nicht Land unter hieß. Laut Innenministerium gestern sei dies kein Hilfskriterium.

(thh)
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