Kreis Wesel Gas-Urteil nutzt nur wenigen

Kreis Wesel · Kaum ging gestern Mittag die Meldung durch die Nachrichten, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Gaspreise für Privatkunden nicht unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen, da trudelten schon die ersten Faxe mit Rückzahlungsforderungen bei den Weseler Stadtwerken ein.

Übertriebene Hoffnungen, dass das Urteil für ihn positive Auswirkungen haben könnte, sollte allerdings niemand haben. Stadtwerke-Chef Franz Michelbrink erklärte auf Anfrage, dass höchsten 50 der mehr als 14 000 Lieferverträge die beanstandete Preisgleitklausel enthalten könnten. "Ob diese Verträge, die wir ausschließlich mit Großabnehmern geschlossen haben, unter das Urteil fallen, müssen wir jetzt erst prüfen", so Michelbrink. In den Verträgen, die die Stadtwerke mit "normalen Privatkunden" abgeschlossen haben, ist von der Preiskopplung keine Rede.

"Wir haben nur allgemein formulierte Preisgleitklauseln, wonach wir im Dreimonatsrhythmus die Preise erhöhen oder senken können", so Michelbrink. Obwohl die Gaslieferanten der Stadtwerke ihre Preise kürzlich (infolge der Ölpreissteigerung) erhöht haben, wird der Versorger die Mehrkosten zum 1. April nicht an die Verbraucher weitergeben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort