Schermbeck FDP-Kreisvorstand leitet gegen Heiske Parteiausschlussverfahren ein

Schermbeck · Nach dem Schock über die Facebook-Affäre von Thomas Heiske wollen die Liberalen morgen den Ausschluss des Schermbecker Ratsherrn beschließen.

Eineinhalb Wochen nach dem Empfehlungsbeschluss des FDP-Kreisparteitages, den Schermbecker Ratsherrn Thomas Heiske zum Parteiaustritt und zur Rückgabe seines Ratsmandats zu bewegen, leitet der FDP-Kreisvorstand das Parteiausschlussverfahren ein. Morgen trifft sich der Kreisvorstand unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Michael Terwiesche, um den Ausschluss förmlich zu beschließen. Nach Heiskes Äußerungen auf Facebook zum Thema Flüchtlinge waren immer mehr Liberale deutliche auf Distanz zu Heiske gegangen.

Laut Satzung des FDP-Landesverbandes NRW vom 19. April 2008 ist der Ausschluss aus der Partei nach der Verwarnung, dem Verweis, der Enthebung von einem Parteiamt, der Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden die schärfste Ordnungsmaßnahme. Wenn ein Mitglied "erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt", kann der Landesvorstand "in Fällen besonderer Dringlichkeit und schwerwiegender Bedeutung durch einen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefassten Beschluss das Mitglied einstweilen, jedoch mit sofortiger Wirksamkeit seiner Ämter entheben und das Ruhen der Mitgliedschaft aussprechen."

Wie Moritz Kracht, der Sprecher des Bundes- und Landesvorsitzenden Christian Lindner mitteilt, kann die Dauer des Verfahrens sehr stark schwanken. "Das hängt", so Kracht, "unter anderem von verschiedenen Fristen ab und ob ein Beteiligter beispielsweise lange Schriftsätze abgibt oder auf Einlassungen verzichtet." Kracht verweist auf die Schiedsgerichtsordnung der FDP in der Fassung vom 4. Mai 2013. Darin sind Zuständigkeiten und Gerichte festgelegt. Laut Paragraf 9 dieser Schiedsgerichtsordnung ist das Landesschiedsgericht auch zuständig bei Ordnungsmaßnahmen.

(hs)
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