Hamminkeln prüft Konsequenzen Eisbrocken fliegen von Windrädern

Hamminkeln · Schon an Neujahr flogen Eisbrocken in Lankern am Niederrhein von Windrädern, am ersten Januar-Wochenende wieder. Eigentlich müssten die Rotoren bei drei Grad stoppen. Jetzt prüft die Stadt Hamminkeln, ob die sechs Eigner der Windräder in der Region die Vorschriften eingehalten haben.

 Einer der Eisbrocken, die auf dem Boden landeten

Einer der Eisbrocken, die auf dem Boden landeten

Foto: Hesse

Das eisige Wochenende bescherte Gefahren der besonderen Art. Eisbrocken flogen von Rotoren einiger Windräder in Lankern. Sie landeten auf Äckern und einem Wirtschaftsweg an der Grenze zu Mussum. Schon an Neujahr hatten Anwohner Alarm wegen Eiswurfs geschlagen, auch im benachbarten Bocholt waren die harten Eisbrocken auf den Boden gekracht.

Anwohner schrieben daher am Sonntag Bürgermeister Bernd Romanski, der am Montag zusammen mit Klemens Bienen vom Bauordnungsamt zur Gefahrenstelle fuhr. Wegen des Wetterumschwungs gab es keine aktuellen Vorfälle mehr, Eisreste waren am Boden aber noch zu finden. Jetzt erkundigt sich die Stadt bei den Eignern von sechs Windrädern - eine Betreibergesellschaft und ein Privatbetreiber - nach der möglichen Ursache. Die Stadt ist zuständig für die Betriebsgenehmigung, die Betreiber müssen dafür sorgen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Die Windkrafträder sind eigentlich mit Eissensoren ausgestattet, die aus Temperatur-, Wind- und Luftfeuchtigkeitsdaten berechnen, wann sich auf den unbeheizten Rotoren Eis bilden könnte. Sicher ist: Der automatische Abschaltmechanismus ab drei Grad plus hat nicht in diesem Fall nicht funktioniert - ebenso wenig wie der technische Ablauf, die Rotoren aus dem Wind zu drehen. Anwohner hatten den Eiswurf an den sechs Windkraftanlagen in Lankern als "lebensgefährlich" bezeichnet, nachdem in der Silvesternacht dicke Eisbrocken von den Rotoren gefallen waren. Vereinzelte Stücke wurden in 150 Metern Entfernung gefunden.

Bereits 2005/2006 hatte es Fälle mit herumfliegenden Eisbrocken in Lankern gegeben. Damals setzte die Stadt per Bauordnungsverfügung gegen die Windpark GmbH Loikum durch, dass die Flügel bei drei Grad abzuschalten sind. Das bedeutete einen finanziellen Ausfall bei der Energieproduktion. Nach einer Klage bestätigte aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verfügung.

(thh)
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