Wesel Dagmar E.: Täter müssen für viele Jahre hinter Gitter

Wesel · Vier Männer müssen wegen Totschlags und Anstiftung zur Tötung der Dinslakenerin Dagmar E. für Jahre ins Gefängnis.

Das Duisburger Landgericht wertet die Tat als Totschlag und verhängte elf Jahre Haft für den Sohn der Getöteten, zwölf für den Drahtzieher, je acht Jahre für die Mittäter. Keiner der Angeklagten hatte sich zu der Tat bekannt.

Das Tatgeschehen bleibe zwar im Dunkeln, so der Richter, dank der Telekommunikationsdaten könne man aber die Zeit um das Kerngeschehen gut rekonstruieren. Danach stehe fest, dass der Sohn der Getöteten, Alexander E., und die Brüder Abenezer und Khalab A. (beide erhielten Jugendstrafen) am Tatabend in der Wohnung auf der Sandrastraße warteten, als Dagmar E. gegen 19 Uhr nach Hause kam. Bis etwa 19 Uhr 30 habe sie sich per Internet mit Bekannten ausgetauscht. Um 19.44 Uhr sei von dem Computer des Sohnes das Lied "Return to me" von Dean Martin abgespielt worden.

"Wir sind der Überzeugung, dass Dagmar E. sich zu diesem Zeitpunkt im Todeskampf befunden hat, mit allen Dreien", sagte der Richter. Es sei gesichert, dass die Frau im Kinderzimmer starb und dass sie erstickte. Weitere Erkenntnisse habe man aufgrund von Sachverständigengutachten: nämlich, dass es mindestens zwei Täter waren, die die 58-Jährige töteten. Damit sei die Aussage von Abenezer A. widerlegt, dass der Sohn des Opfers seine Mutter alleine im Wohnzimmer tötete und dann die Brüder zu Hilfe rief. Das bedeute aber nicht, dass man Alexander E. generell glaube. Er habe ein schwankendes Aussageverhalten an den Tag gelegt.

Vor der Verhandlung hatte er angegeben, dass er seine Mutter versehentlich tötete, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während der Verhandlung sagte er, zwei der drei Brüder hätten die Frau ermordet, während er im selben Raum war. Er sei aus Angst nicht zur Polizei gegangen. Auch das von Alexander E. geschilderte Zerwürfnis nach der Tat habe es nicht gegeben. So wäre es nicht zu erklären, dass Alexander E. nach dem Verschwinden seiner Mutter zu den Mitangeklagten zog. Auch lasse die Überwachung der Gespräche nicht auf Drohungen oder Streit schließen. Anders als angeklagt könne man keinem der Männer die Beteiligung an einem Mord nachweisen, hieß es. Aus der Abhörung nach polizeilichen Vernehmungen sei klargeworden, dass der älteste Bruder, Israel A., den Auftrag gab. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Drahtzieher habe 6000 Euro Schulden beim Opfer gehabt.

(bil)
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