Hamminkeln CDU bringt Resolution gegen den Kanal-TÜV in den Rat

Hamminkeln · Rund 2000 Häuser in Wasserschutzgebieten in Hamminkeln noch in der Prüfpflicht. CDU lädt für 24. Februar zu einem Info-Abend.

Die Pflicht, seine Abwasserleitung prüfen zu lassen, kann Häuslebauer ziemlich teuer zu stehen kommen. Dann nämlich, wenn nicht alles dicht ist. Wie bei Autofahrer, denen der TÜV die Prüfplakette verweigert, müssen Mängel, die beim Kanal-TÜV auftreten, auf eigene Rechnung behoben werden, damit nichts ins Grundwasser dringt — auch wenn's noch keinen handfesten Nachweis dafür gibt, dass von privaten Abwasserrohren Gefahr fürs Grundwasser dräut.

Auch wenn die Landesregierung die Pflicht inzwischen spürbar gelockert hat, kocht das Thema weiter. Wenn es ans Geld geht und die Einsicht schwerfällt, ist Ärger programmiert. Den greift nun auch die CDU in Hamminkeln auf — mit einer Informationsveranstaltung und einem Resolutionsantrag an den Rat. Die Union setzt darauf, dass die Empörung über den Kanal-TÜV, wie sie sich in der Nachbarschaft zuletzt in Blumenkamp und Schermbeck entlud, landesweit zum Flächenbrand wird und die Landesregierung erneut zum Einlenken bewegt.

Die CDU will in den nächsten Rat eine Resolution zur Abstimmung bringen, die Dichtheitsprüfung für Häuser in Wasserschutzgebieten so lange auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung gefunden ist. Die herbeizuführen, so heißt es im Resolutionstext, der der Redaktion vorliegt, darauf soll die Landesregierung in einer Initiative hinwirken.

Nach der jüngsten Änderung des Landeswassergesetzes muss für Häuser, die vor 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut worden sind, bis Ende nächsten Jahres der amtlich anerkannte Nachweis erbracht werden, dass die Abwasseranlage kein Leck hat. Für alle Häuser in Wasserschutzgebieten, die später gebaut wurden, ist fünf Jahre länger Zeit, den TÜV anzufordern. Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfällt die flächendeckende Prüfpflicht komplett.

Hier ist es der Kommune aber freigestellt, durch eine eigene Satzung Fristen zu setzen. Auf die Idee kommt im Rathaus aber niemand. Hier ist die alte Satzung, die nach dem nun abgelösten alten Landeswassergesetz erlassen worden ist, weiter außer Kraft gesetzt. Als die erlassen worden war, mussten 7830 Hausbesitzer in der Stadt ihre Kanäle checken lassen, nach der Gesetzesänderung sind es deutlich weniger. Die Angaben aus dem Rathaus differieren. Im März 2013 war von 2200 die Rede, zwei Monate später von 1410 in den Wasserschutzzonen III a und III b. Betroffen sind nach CDU-Informationen vornehmlich die Bereiche Wittenhorst/Töven, Lankern, auch der östliche Teil von Hamminkeln-Dorf.

Die Politik hat das heikle Thema vorerst auf Eis gelegt, obwohl die Uhr tickt. "Wir müssen uns selbstverständlich gesetzeskonform verhalten", sagt CDU-Parteichef Norbert Neß auf Anfrage. "Aber wenn landesweit deutlich wird, dass die Bürger die Regelung nicht akzeptieren, kann der Alleingang der NRW-Landesregierung gestoppt werden." Am Montag, 24. Februar, will die CDU um 20 Uhr in der "Getränke-Oase" im Loikumer Rott über die aktuelle Lage informieren. Als Gast kommt Josef Hovenjürgen, Vize-Chef der CDU-Landtagsfraktion, der als Experte auf dem Gebiet gilt.

(RP)
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