Hamminkeln Beschluss zur Ratsgröße ist nichtig

Hamminkeln · Versehentlich war bei der Entscheidung die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil das Rathaus zugesperrt war. Das darf nicht sein. Doch das Bürgerbegehren für eine Ratsverkleinerung gilt trotzdem als rechtens.

 Der Fall der zugesperrten Rathaustür bei der Ratssitzung macht die Verwirrung in Hamminkeln komplett.

Der Fall der zugesperrten Rathaustür bei der Ratssitzung macht die Verwirrung in Hamminkeln komplett.

Foto: Malz

Die Situation ist kurios. Der Ratsbeschluss vom 20. Dezember, die Größe des Rates bei 38 Mitgliedern zu belassen, ist nichtig. Wie berichtet, hatte mitten in der Sitzung der Hausmeister das Rathaus zu- und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Besucher rüttelte an der Tür, kam aber nicht mehr rein. Der Verwaltung liegt nun die offizielle Beschwerde des verhinderten Gastes der Ratssitzung vor. Folge: Der Beschluss zur Ratsgröße ist nichtig. Damit ist der Gegenstand des Bürgerbegehrens für einen kleineren Rat, über dessen Zulässigkeit am 6. Februar entschieden wird, eigentlich nicht mehr vorhanden. Oder doch?

Die Argumentationskette der Verwaltung dazu ist ebenso diffizil wie sperrig. Erst mal die vergleichsweise einfache, praktische Seite: Um 16.30 Uhr drehte sich das Türschloss zum Rathaus. Der Verstoß gegen den Zugang für die Öffentlichkeit zur Sitzung fand statt. Nun ist per Rundmail an die sitzungsführenden Ämter und das Hauspersonal die Anweisung ergangen, bloß nicht zu früh abzuschließen. Die andere Seite: Eigentlich ist es egal, ob der Beschluss gefallen ist, so die Verwaltung, weil er ohnehin die bestehende gesetzliche Regelung bestätigte - also keine Konsequenz hat wie bei Erlass einer Reduzierung des Rates. Doch fraglich sei nun, ob das Bürgerbegehren kein "kassatorisches Bürgerbegehren" darstellt, das sich gegen einen Ratsbeschluss wendet und binnen drei Monaten eingereicht sein muss, oder ein initiierendes Bürgerbegehren, das keiner Frist unterliegt. Kompliziert, aber aus Sicht der Verwaltung einfach zu lösen, weil eine Frist für einen Entscheid nicht zu schaffen ist: "Das Bürgerbegehren ist zulässig."

Deswegen geht es im nächsten Rat nur darum, die Zulässigkeit der Forderung, den Rat auf 28 Sitze zu verkleinern, festzustellen. Seitens der Verwaltung heißt es knapp: Das erforderliche Quorum von acht Prozent der Wahlberechtigten sei erreicht mit 1915 gültigen Unterschriften bei 1806 erforderlichen zum Stichtag. Also bleibt die Lage kurios: kein wirksamer Beschluss, keine Änderung trotz ausgeschlossener Öffentlichkeit, kein Bürgerentscheid trotz erfolgreichen Begehrens, möglicherweise ein politischer Kompromiss mit 32 bis 36 Sitzen, nur ein zu früh umgedrehter Hausschlüssel. Doch zur Verkleinerung gibt es bisher keine Signale, wer wie viel zu bieten hast. Ein bisschen Hamminkelner Basar eben.

(RP)
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