Kreis Wesel Bergbau-Ewigkeitskosten: Unternehmen in der Pflicht

Kreis Wesel · Änderungsantrag zum Landeswassergesetz.

Unternehmen müssen sich auch dann an den Ewigkeitskosten für die Wasserregulierung in NRW beteiligen, wenn sie ihre (ehemaligen) Bergbauaktivitäten auf Tochterunternehmen verlagert haben. Dies teilten gestern die SPD-Landtagsabgeordneten Norbert Meesters aus Wesel und René Schneider aus Kamp-Lintfort mit und erklärten, die rot-grüne Regierungskoalition stelle dies nun mit einem Änderungsantrag zum Landeswassergesetz sicher.

Hintergrund für diese Klarstellung im Gesetz, so die beiden Abgeordneten weiter, seien Fälle wie die Firma Cavity, die als 100-prozentige Solvay-Tochter die Schadensregulierung aus dem mittlerweile eingestellten Salzbergbau übernommen hat. "Dazu gehört neben dem Ausgleich von Schäden an Haus und Hof auch die Übernahme von Kosten, die durch das Abpumpen und kanalisieren von Grundwasser entstehen", sagten Meesters und Schneider. Beide hätten darum gekämpft, dass eine solche Regelung Eingang ins Gesetz finde und es kein Schlupfloch mehr bei Ewigkeitskosten gebe. Damit sei künftig sichergestellt, dass sich die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (Lineg) direkt an die Solvay wenden könne, sollte die Tochter Cavity aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

(RP)
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