Kreis Wesel Beratungsstelle des Kreises für Prostituierte startet heute in Moers

Kreis Wesel · Neue Gesetze oder Änderungen in Regelwerken bescheren dem Kreis Wesel immer wieder einmal neue Aufgaben. Aktuell ist es das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das am Samstag in Kraft trat und eine Beratungsstelle vorschreibt. Für den Kreis Wesel nimmt diese heute in Moers ihre Arbeit auf. Dies berichtete Verwaltungsmann Helmut Gangelhoff im Ausschuss für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten.

Beraten werden soll die Kundschaft in gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Über die Anzahl der in Frage kommenden Personen liegen keine exakten Erkenntnisse vor, geschätzt wird sie auf 345. Die Verwaltung geht davon aus, dass rund 30 Prozent der Betroffenen nur mit der Hilfe von Dolmetschern informiert werden können. Dabei sollen Videokonferenzen zum Einsatz kommen, um zum Beispiel Reisekosten der Dolmetscher in Grenzen zu halten. Die Vorbereitungen für den Start der Beratungsstelle in Moers sind abgeschlossen. Wie die Verwaltung weiter mitteilte, freut sich Kreisdirektor Ralf Berensmeier darüber, dass es gelungen ist, die vom Gesetzgeber geforderte Beratungsstelle für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution in Moers an der Mühlenstraße 9-11 in kurzer Zeit einzurichten.

Mit dem Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen werden erstmals alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende in diesem Bereich eingeführt.

Für Prostituierte führt das Gesundheitsamt die Beratung laut Verwaltung "im vertraulichen Rahmen und angepasst an die persönliche Lebenssituation durch". Inhalte seien Fragen der Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogenkonsums. Bei Bedarf würden Beratungs- und Unterstützungsangebote aufgezeigt. Die Gesundheitsberatung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich zu wiederholen. Sie ist gebührenfrei. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht als Prostituierte arbeiten und bekommen keine Bescheinigung.

Im allgemeinen Informations- und Beratungsgespräch wird ferner über die Rechtslage im Prostitutionsgewerbe sowie zu Beratungs- und Hilfsangeboten in Notsituationen informiert. Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren gilt die Bescheinigung zwei Jahre.

Für diejenigen, die ein Prostitutionsgewerbe betreiben, so die Verwaltung weiter, besteht mit der neuen Regelung eine Erlaubnispflicht, wenn sie im Kreis sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räume dafür bereitstellen. Die Prüfung und Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

www.kreis-wesel.de/dienstleistungen/gesundheitliche-beratung

(RP)
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